Gewerbeschein 8000€ Grenze

6 Antworten

die umsatzgrenze für die umsatzsteuerbefreiung für kleinunternehmer liegt bei 17.500€. die einkommensteuer, die du du aus deinem anderen job zahlst, wird davon nicht berührt. du mußt für dein gesamtes jahreseinkommen einkommensteuer zahlen, aber keine umsatzsteuer fürdie umsätze aus dem gewerbe. 2. völlig verschiedene steuerarten.

Die Umsatzsteuer wird für an sich steuerpflichtige Umsätze (§ 1) aus Vereinfachungsgründen nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (§ 19). Kleinunternehmer dürfen bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung auf ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und Vorsteuer aus Eingangsrechnungen nicht abziehen. Ferner müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben (wikipedia)

Du wirfst hier einiges zusammen und kennst Dich offensichtlich nicht aus

  1. Ein "Kleingewerbe" gibt es NICHT!!!!
  2. Solltest Du die "Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG" meinen, so ist hier die Grenze bei 17.500 im ersten Jahr und 50.000 EUR UMSATZ im Folgejahr zu ziehen und zwar AUSSCHLIEßLICH bei gewerblichen Umsätzen
  3. 8.000 EUR ist der Steuerfreibetrag in der Einkommenssteuer ... hier werden ALLE EINKOMMEN aus dem jeweiligen Kalenderjahr gerechnet ... also, das Flugbegleiter-Gehalt und der Gewinn aus dem Gewerbe

Ich empfehle Dir DRINGEND, Dich von einem Steuerberater unterstützen oder zumindest informieren zu lassen

Alles, was Du auf Lohnsteuerkarte bekommst, fällt nicht unter die Selbständigkeit - also auch nicht unter die Kleinunternehmerregelung.

Alles, was Du als Kleinunternehmer verdienst, erklärst Du bei der Steuererklärung unter "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit".

Die Einnahmen von der Lohnsteuerkarte gehören in die Anlage N (nichtselbständige Tätigkeit). Dort hast Du auch noch mal einen Werbungskostenpauschbetrag bzw. kannst eigene Werbungskosten angeben.

Anjanni hat es schon prima erklärt... Ich möchte nur noch ergänzen, dass es keinen Gewerbeschein für Kleinunternehmer gibt und dementsprechend auch keine 8.000 €-Grenze.

Den Gewerbeschein bekommst du vom Gewerbeamt. Denen ist es völlig egal, ob du Gewinne oder Verluste machst. Da gibt es auch keine Kleinunternehmerregelung. Die gibt es beim Finanzamt und regelt nur die Vereinfachung der MwSt-Erhebung. Dort liegt die Umsatzgrenze bei 17.500 € jährlich.

Es gibt außerdem noch eine Grenze, die bei 8.004 € liegt. Wird dese überschrtten, kann evtl. das Kindergeld wegfallen.

Nicht ganz klar ist, was du meinst mit: "sollte man ja die 8000€ Grenze im Jahr nicht übertreten..." Bezüglich der Umsatzsteuer gibt es einen Freibetrag von 17500 EU per Anno. Bezüglich der Lohnsteuer bist du natürlich vom ersten Euro an steuerpflichtig. Für nicht-selbstständige Arbeit gibt es einen monatlichen Freibetrag, bei selbsständiger Arbeit nicht.