Gewerbeerlaubnis nach §34c Gewerbeordnung trotz Insolvenz?

6 Antworten

Also es gibt eine möglichkeit auch die Deutsche Insolvenz in Zwei Jahren zu schafen.

  1. Der Ehegatte ist nicht auskunftpflichtig
  2. Der Ehegatte darf absprachen mit Gläubigern Treffen zum beispiel ich Zahl dir summe X statt y ist zwar weniger aber damit ist die schuld meines Ehegatten beglichen.

Dies macht der Ehegatte mit allen Gläubigern und so sind alle Schulden für nen Apfel und ein Ei Getillgt, da bei einem Null-Plan die Gläubiger ja sonst gar kein Geld sehen würden, sind sie meistens damit einverstanden.

Wenn keine Schulden mehr vorhanden sind, dann wird auch das Privatinsolvenzverfahren geschlossen, da ja keine Insovenz mehr besteht.

Bei Meldung an die Aufsichtsbehörde - Ordnungsamt der Stadt - wird die Erlaubnis nach § 34 c entzogen. Eine solche Erlaubnis kann u.a. z.B. dazu berechtigen, im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenmswerten von Erwerbern, Mietern, Pächter oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Ewerbern Geschäfte zu tätigen. Da wäre ja dann der Bock zum Gärtner avanciert!

michesl 
Beitragsersteller
 22.04.2009, 10:59

Ok, vielen Dank für die Antwort. Ich könnte also ganz einfach auf dem Ordnungsamt anrufen und die Firma bzw. die Eigentümer/Geschäftsführer melden, dann wird ihnen die Erlaubnis entzogen? Nicht falsch verstehen, ich wurde echt übel beschissen, und ich hab die Firma auch noch an einige Bekannte empfohlen die auch beschissen wurde. Ich will also keine Firma kaputt machen sondern einfach nur dafür sorgen dass solche Sachen keinen anderen mehr passieren.

Völliger Blödsinn. Jeder kann und darf auch in der Insolvenz Geschäftsführer einer GmbH sein. Außer er ist rechtskräftig verurteilt worden. Man lest euch doch erst mal schlau, bevor Ihr schreibt.

Informiere mal das Gewerbeerlaubnisamt. Nach gängiger Rechtssprechung dürfte die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben sein. Jedoch können die Kommunen / Gewerbeaufsichtgsämter das unterschiedlich handeln, sogar im gleichen Bezirk. Grundsätzlich kann man nach e.V. in manchen Bereichen schon noch ein Gewerbe ausüben und ob das Amtsgericht das Gewerbeamt immer infomiert? Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang, ob er + sie eine ordnungsgemäße e.V. abegeben haben. Dazu brauchtest Du einen Gläubiger, der Einsicht nehmen darf. Eine falsche e.V. kann bis zu 5 Jahren Haft bedeuten.

Also, ich würde in solchen Fall noch einiges prüfen.

Informiere mal das Gewerbeerlaubnisamt. Nach gängiger Rechtssprechung dürfte die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben sein. Jedoch können die Kommunen / Gewerbeaufsichtgsämter das unterschiedlich handeln, sogar im gleichen Bezirk. Grundsätzlich kann man nach e.V. in manchen Bereichen schon noch ein Gewerbe ausüben und ob das Amtsgericht das Gewerbeamt immer infomiert? Zu prüfen wäre in diesem Zuswürde in solchen Fall noch einiges prüfen. ammenhang, ob er + sie eine ordnungsgemäße e.V. abegeben haben. Dazu brauchtest Du einen Gläubiger, der Einsicht nehmen darf. Eine falsche e.V. kann bis zu 5 Jahren Haft bedeuten.

Also, ich