Gewerbeeinnahmen vor Gewerbeanmeldung - wie sollen die in der Steuererklärung erfasst werden?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er soll sich nicht in die Hose machen. Ich denke er hat das Gewerbe abgemeldet, weil das eine Bedingung wegen der Fortbildung war. Er hätte es auch einfach nur ruhend melden können.

Das Finanzamt interessiert sich wenig dafür, ob der Betrieb beim Gewerbeamt angemeldet ist. Das ist eine Frage des Ordnungsamtes. 

Das Finanzamt interessiert sich dafür, dass die Einnahmen erfasst werden. Wenn er seinen Abschluss 2014 macht, steht doch in dem Abschluss nciht drin, wann welche einnahmen erfolgt sind. Ausserdem wird das Finanzamt nie nachprüfen, wann der Betrieb angemeldet war.

Weglassen der Einnahmen, das wäre ein schwerer Fehler. Eine Kontrollmitteilung und er hängt am Haken.

Wenn er seine E-Ü-Rechnung macht, soll er schreiben:

E-Ü-Rechnung vom 01. 02. - 31. 12. 2014 alle Einnahmen und Kosten erfassen und schon ist der Fall erledigt. Er wird kein Problem damit haben.

Ich weiss nicht, für wie viele Mandanten ich das schon gemacht habe. Es hat nie, wirklich nie, ein Problem gegeben.

Dem Finanzamt ist die Gewerbeanmeldung ohnehin egal. Und ob das Geld im Februar oder im März einging, sieht es  in der Einnahme-Überschuss-Rechnung auch gar nicht.

> Er meinte wegfallen lassen

Kann er machen. Dann sollte er aber auch nicht überrascht sein, wenn er erwischt wird, zumal er Rechnungen ausgestellt hat.

Einnahmen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (sehr heikel) müssen bei der Steuererklärung angegeben werden. wenn Ihr keinen Steuerberater habt, hilft Euch auch das zuständige Finanzamt. Einfach mal anrufen.


Also liege ich mit meiner Meinung zumindest dahingehend richtig, dass immer besser ist, die Einnahme dem FA gegenüber mitzuteilen, auch wenn diese außerhalb der Gewerbetätigkeit geflossen ist?

@ener76

Das Finanzamt versteht absolut keinen Spaß, wenn bei der Erklärung was "vergessen" wurde. Das ergibt einen Nachzahlungsforderung mit saftiger Strafe. (M)eine Tante hatte ein Haus geerbt und nach vier Jahren bekam sie einen Brief vom Finanzamt. Das war dann gar nicht mehr lustig. Sie mußte die Hütte verkaufen um Steuern & Strafe zu zahlen.

wenn Ihr keinen Steuerberater habt, hilft Euch auch das zuständige Finanzamt.

Nein. Das Finanzamt ist kein Ersatzsteuerberater. Es hilft höchstens bei Verständnisfragen was die Gesetzestexte angeht und das eben sehr allgmein.

Diese nennt man vorweggenommene Betriebseinnahmen.

Z. B. bei einer GmbH vor Eintragung im Handelsregister, wenn sich die Eintragung verzögert.

Mit oder ohne Umsatzsteuer ist wurst. Wenn ausgewiesen, dann muss auch erklärt werden.