Gewerbeaufgabe - Wie kommt man früher aus dem Mietvertrag raus?

3 Antworten

Das Gewerbe hat rein garnichts mit dem Mietvertrag zu tun ...

Danke für die Antwort. Leider wurde unsere Frage nicht zufriedenstellend beantwortet. Ist die Kündigungsfrist rechtens? Haben wir irgendeine Möglichkeit, vorher aus dem Mietvertrag zu kommen? Das waren die eigentlichen Fragen.

Da könnt ihr leider nicht raus, denn ein Gewerbemietvertrag ist etwas komplett anderes als ein Mietvertrag über eine Wohnung. Ihr müsst da leider in den sauren Apfel beißen und Miete zahlen. Was ihr allerdings machen könnt ist, schnellstmöglich einen Nachmieter zu suchen und ihm dann z.B. die Hälfte der Miete pro Monat zahlen, damit er die Räume übernimmt. Das ist zwar nicht ideal, aber klappt häufig ganz gut.

Solch lange Verträge schließt man nicht ab. 5 Jahre sind nicht kalkulierbar. Diese Vereinbarung über 5 Jahre ist leider gültig!

Es gibt allerdings eine Vielzahl von trickreichen Möglichkeiten die gelingen könnten. Diese sprengen den Rahmen und würden Stoff für ein Buch sein.

Suche schnellstmöglich einen Nachmieter, der den Laden übernimmt, notfalls auch als Untermieter, bis Dein Vertrag abgelaufen ist. Dann kann er den Hauptvertrag mit dem Vermieter ja selbst abschließen.

Besser: Der Nachmieter tritt sofort in Deinen Vertrag ein bzw. unterschreibt einen neuen Mietvertrag, damit Du entlassen werden kannst.

Der Gläubiger muss den Schaden übrigens versuchen so gering wie möglich zu halten. Kündige den Vertrag wegen Krankheit oder anderen wichtigen Gründen außerordentlich, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin und fordere Deinen Vermieter auf, einen neuen Mieter zu suchen, damit der Schaden so gering wie möglich gehalten wird. Vielleicht gibt er nach.

Es gäbe sicher noch Möglichkeiten die den Versuch wert sind sich beim Vermieter aus dem Vertrag rauszuhandeln. Hierzu müsste man sich den Vertrag und das Objekt genauer anschauen. Wenn durch diese vertragliche Zahlungsverpflichtung der Bankrott ins Spiel kommt, gibt es noch weitere Möglichkeiten die ausgelotet werden müssten.

Vielleicht ist die entscheidende Klausel auch schon wegen der Formulierung unwirksam, weil diese anders interpretiert / ausgelegt werden kann.

Wenn es sich um eine GmbH handelt, haftest Du im Normalfall ja nicht privat für die Zahlungsausfälle. Es gibt vieles worüber man nachdenken bzw. reden müsste.

Hier geht es darum, den Vermieter weich zu kochen. Das geht am besten mit sofortiger Einstellung der Mietzahlung. Ob es aber derzeit der bessere Weg ist kann ich ohne umfangreiche Hintergrundinformationen nicht sagen.

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Viel Glück!