Gewerbeanmeldung während Elternzeit
Hallo zusammen, ich möchte ein Kleingewerbe anmelden. Dazu habe ich einige Fragen: Mir steht noch ein Monat Elternzeit zu, darf ich währendessen weiterhin verkaufen, ohne das sich mein Elterngeld verändert? Wie wirkt sich das Gewerbe auf den Steuerausgleich aus, wenn z. B. 200€ durch das Gewerbe dazuverdient, momentan bekommen wir immer einen vierstelligen Betrag von der Steuer zurück.
Vielleicht könnt ihr mir helfen
1 Antwort
1. Kleingewerbe gibt es nicht. Gewerbe entweder als Haupt-, oder als Nebenerwerb.
2. Kleinunternehmer ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer (unter 17.500,- Gesamtumsatz = Einnahmen pro Jahr).
3. 200,- Euro im Jahr haben keine Auswirkung. 200,- Euro im Monat, also 2.400,- im Jahr, wirken sich schon aus. Kommt auf die übrigen Einkünfte an.
4. Wenn Du "Mir steht noch ein Monat Elternzeit zu, darf ich währendessen weiterhin verkaufen, ohne das sich mein Elterngeld verändert?" weiterhin verkaufst, sind das Problem nicht der eine Monat, sondern die Monate davor. Natürlich werden die Einkünfte während des Elterngeldes angerechnet.