Gewerbeanmeldung, richtig so?
Hallo zusammen,
mein Partner und ich möchten eine GBR gründen. Dazu war ich heute beim Rathaus meiner Gemeinde und habe das Formular Gewerbe-Anmeldung zusammen mit der netten Frau im Rathaus ausgefüllt.
Im nachhinein ist mir aufgefallen dass auf dem Formular weder der Firmenname noch Unternehmensart notiert wurde.
Lediglich folgendes wurde notiert.
Personalien Tätigkeit Hauptniederlassung Nebenjob
Ich hatte eigentlich gehofft das mir bei der Anmeldung auch einige Fragen beantwortet werden können aber da lag ich wohl daneben. Ich hoffe daher das ich hier einige Antworten finden kann.
- Lief die Anmeldung richtig ab oder fehlt was?
- Wir werden wohl weit unter der 25.000 € Gewinn Grenze liegen. Müssen wir einen Eintrag ins Handelsregister vornehmen?
Vorab vielen Dank für Ihre Antworten
5 Antworten
Wenn du als natürliche Person ein gewerbe anmeldest, firmierst du unter deinem Namen. Macht ihr es zu zweit, heißt das Unternehmen dann Schulze+Meier. Einen Zusatz, um was es sich dabei handelt, ist sinnvoll und erlaubt. Also Schulze+Meier Holzhandel z.B.
Wenn du einen anderen Namen haben möchtest, Holzland Niederbayern z.B., mußt du einen Eintrag ins Handelsregister vornehmen lassen. Dann allerdings nicht als GbR, da diese nicht eintragungsfähig ist. Die GbR ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts.
Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht abhängig von der Höhe des Gewinns, sondern von der Art des Gewerbes.
das bringt mich schon mal ein kleines Stück weiter. Danke
Unser Name soll in etwa "XY Vermietung Schule+Meier" lauten. Das ist ja soweit erlaubt.
Kann ich mir dann die Eintragung ins Handelsregister sparen oder gibt es noch andere Faktoren die wir zu beachten haben?
Wo wird der Firmennamen hinterlegt? Auf dem Gewerbeschein wurde er nicht notiert.
Die Anmeldung lief richtig ab, denn die Gemeinde muss nur wissen, dass Du/Ihr ein Gewerbe hast/habt.
Durch den Eintrag würdet ihr zur OHG und diese dürfte eine Firma führen.
Die GbR kann selbst keinen eigene Firma führen. Das bedeutet für Euch aber nicht, dass ihr Eurer GbR keinen Namen geben dürft, es müssen nur Eure echten Namen auch drauf stehen.
Ihr könnten auf den Briefkopf schreiben:
Zukunftsfabrik
A+B GbR
habe ich es richtig verstanden das wir uns zwar zb. XY Vermietung Schmidt+Meier GBR nennen dürfen aber das nicht beim Amt vermerkt wird?
Wie sieht es aus wenn wir unter diesem Namen ein Bankkonto eröffnen möchten. Will die Bank dann ein Nachweis vom Gewerbeamt oder ähnliches?
habe ich es richtig verstanden das wir uns zwar zb. XY Vermietung Schmidt+Meier GBR nennen dürfen aber das nicht beim Amt vermerkt wird?
Ja.
Wie sieht es aus wenn wir unter diesem Namen ein Bankkonto eröffnen möchten. Will die Bank dann ein Nachweis vom Gewerbeamt oder ähnliches?
Die Bank wird vermutlich ein Konto unter der Bezeichnung "Anton Schmidt und Berta Meier GbR" eröffnen. Die Gewerbeanmeldung wird sie sicher sehen wollen.
Eine Frage noch zur Gewerbeanmeldung.
Wir haben nun beide dieses Formular ausgefüllt aber es ist nicht ersichtlich das wir zusammen eine GbR Gründen. Muss das nicht irgend wo vermerkt werden?
Wer hat denn das Gewerbe angemeldet? Nr du oder auch der Partner?
Eine GbR als solche kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden, sie würde ggf. zu einer oHG werden.
Kannst du was zum Firmennamen sagen?
Ja. "Firmenname" ergibt außer in der Umgangssprache keinen Sinn
§ 17 (1) HGB lautet auszugsweise:
Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
Die "Firma" (also der Name des Kaufmanns) wäre in das Handelsregister einzutragen. Eine GbR kann aber nicht Kaufmann sein und kann somit zwar einen Namen tragen aber eben keine Firma und erst recht keinen Firmennamen.
ich habe es angemeldet und ein weiteres Formular für meinen Partner mitbekommen. Er darf das dann auch noch ausfüllen und unterschreiben.
Kannst du was zum Firmennamen sagen? Der muss doch irgend wo hinterlegt werden.