Gewerbeanmeldung erforderlich? Musiker - Nebentätigkeit

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
ich mache seit langer Zeit Musik

Wenn du selbst die Musik machst (singst und/oder Instrumente spielst), dann bist du Künstler und musst kein Gewerbe anmelden. Wenn du aber Musik auflegst (DJ), dann ist das als Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden.

In jedem Fall musst du deine Einkünfte mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung und EkSt-Erklärung darlegen und (bei mehr als 8.354,- €) versteuern.

Naja also so viel verdiene ich nun erstmal ja nicht... dann muss ich erstmal nichts anmelden. Danke dir! :)

@SimbaSchatz

Da hast du mich falsch verstanden. Du musst dich schon beim FA anmelden und eine EkSt-Erklärung abgeben, nur kommt da keine Steuer heraus, wenn du unter 8.354 € bleibst und keine anderen Einkünfte hast.

Du kannst Dich als freiberuflicher Künstler anmelden, das bringt, wenn das Deine Haupteinnahmequelle ist, den Vorteil mit sich, dass Du Dich über die Künstlersozialversicherung versichern kannst.

Ist nicht meine Haupteinnahmequelle, mache das (noch) erst nebenher...

Hi,

auf jeden Fall muss das Finanzamt über die Aufnahme einer künstlerischen, also freiberuflichen Neben-Tätigkeit informiert werden, Egal wieviel Verdienst erzielt wird! Ob und wieviel Steuern zu zahlen sind, entscheidet sich bei der jährlichen Steuererklärung.

Ansonsten könnte das schnell als Steuerhinterziehung ausgelegt werden!

Natürlich mußt Du hierfür ein Gewerbe anmelden und die Konsequenzen tragen

Falsch, die freien Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung.