Gewerbeanmeldung Datum des beginns der angemeldeten Tätigkeit?

3 Antworten

Ab Datum der Ausstellung ist der Gewerbeschein gültig. Um Ware einzukaufen und die Mwst als Vorsteuer geltend machen, brauchst ihn.

Theoretisch solltest du, sobald du da Gewerbe angemeldet hast (Also den Schein in der Hand hast) schon Waren einkaufen können, auch wenn der geplante Beginn erst später ist.

Also richtigerweise müsstest du den 15.07.2015 eintragen, wenn du dort mit dem Gewerbe beginnen willst.

Die Waren kauft er dann als Privatperson, er möchte die Mwst ja zurückhaben.

@peterobm

Er kann den Schein ja vorlegen. Das Gewerbe gilt ja dann als angemeldet, nur der Beginn ist eben erst später.

Es geht auch darum ob ich dann schon ab denn 20.06.15 bei der metro einkaufen kann oder erst ab 15.07.15