Gewerbeanmeldung Datum des beginns der angemeldeten Tätigkeit?
Hallo Ich will ein Gewerbe anmelden das ganz soll mitte nächsten monat mit denn verkauf starten (15.07.15) vorher muss ich natürlich noch ware kaufen jetzt zu meiner frage: auf denn Gewerbe anmeldungs bogen ist ein Feld mit Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit soll ich da jetzt denn 15.07.15 eintragen und kann aber schon z.b. am 20.06.15 ware einkaufen oder muss da dann der 20.06.15 eingetragen werden das ich sofort ware einkaufen kann? Hoffe es war einigermaßen verständlich danke schon mal
3 Antworten
Ab Datum der Ausstellung ist der Gewerbeschein gültig. Um Ware einzukaufen und die Mwst als Vorsteuer geltend machen, brauchst ihn.
Theoretisch solltest du, sobald du da Gewerbe angemeldet hast (Also den Schein in der Hand hast) schon Waren einkaufen können, auch wenn der geplante Beginn erst später ist.
Also richtigerweise müsstest du den 15.07.2015 eintragen, wenn du dort mit dem Gewerbe beginnen willst.
Er kann den Schein ja vorlegen. Das Gewerbe gilt ja dann als angemeldet, nur der Beginn ist eben erst später.
Es geht auch darum ob ich dann schon ab denn 20.06.15 bei der metro einkaufen kann oder erst ab 15.07.15
Die Waren kauft er dann als Privatperson, er möchte die Mwst ja zurückhaben.