Gewerbeanmeldung - GbR - Zusatz möglich?

2 Antworten



Es muss nicht der volle Vor- und Zuname verwendet werden. Möglich wäre daher auch, nur die Nachnamen zu verwenden, zumindest wird so etwas im Finanzamt nach meiner Kenntnis problemlos anerkannt. Davor, dahinter, darunter oder darüber kann ja dann gern noch die Konkretisierung des Tätigkeitsfeldes stehen, die nicht unbedingt Bestandteil des GbR- Namens sein muss. 
Also z.B. "Krass, Scharf & Heuchel GbR, politische Polemiken aller Art".


Wenn man diese Kurzschreibweise wählt, müssen im Geschäftsverkehr (auf Rechnung, in Verträgen..) alle Gesellschafter mit Vor- und Zunamen aufgeführt werden. Diese sind aber KEINE INHABER!! Inhaber kann man nur einer Firma sein. Als natürlich Person kann man sich nicht selbst besitzen.


Ich beömmel mich grade bei deinem Beispiel :D:D:D:D

Also es ist sogesagt ein Zusatz möglich, wenn ich dich richtig verstanden habe.

@StyffMeister

ja bedenken Sie nur :

Wenn man diese Kurzschreibweise wählt, müssen im Geschäftsverkehr (auf Rechnung, in Verträgen..) alle Gesellschafter mit Vor- und Zunamen aufgeführt werden. Diese sind aber KEINE INHABER!! Inhaber kann man nur einer Firma sein. Als natürlich Person kann man sich nicht selbst besitzen.

@D2000

Also sind wir quasi keine Geschäftsführer? Das müssen Sie mir genauer erklären. Danke dafür.

Ich möchte ja unter folgendes Beispiel Schema auftreten, was ich auch gerne auf Rechnungen, etc. auch ausweisen möchte:

Nachname / Nachname GbR

xxx Softwarehandel

Das würde auch im Briefkopf so stehen aber kann ich das exakt auch so beim Gewerbeamt als Firmenname angeben?

@StyffMeister

Die GbR besitzt grundsätzlich keine Rechtspersönlichkeit. Sie ist also nicht selbst Trägerin von Rechten und Pflichten. Stattdessen treffen die einzelnen Gesellschafter persönlich die Rechte und Pflichten. Nach neuster Rechtsprechung des BGHs wird jedoch die Rechtspersönlichkeit teilweise angenommen. Dies soll laut BGH der Fall sein, wenn die GbR nach außen geschäftlich tätig geworden ist.

Insofern steht eine solche Außengesellschaft also den anderen Gesellschaftsformen des deutschen Rechts gleich, kann also selbst Rechtsinhaberin sein und verklagt werden.

Die Gesellschafter üben die Geschäftsführung gemeinschaftlich aus.

Bei der GbR gilt der Grundsatz der sog. Selbstorganschaft. Dies bedeutet, dass die Gesellschafter die Gesellschaft gemeinschaftlich nach außen vertreten, was darin begründet ist, dass für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Dritten nicht allein etwaiges Gesellschaftsvermögen, sondern vor allem die Gesellschafter selbst persönlich haften.

Ja Sie können den Firmenname meines Wissens so angeben.

Das gleiche habe ich bei meinen Einzelunternehmen damals auch machen können.

Im Briefkopf können Sie das so schreiben aber vergessen Sie bitte nicht das alle Gesellschafter mit Vor- und Zunamen aufgeführt werden müssen (stand bei mir in kleingedruckten unten )


Seihen Sie sich 100% sicher das Sie sich auf Ihren Partner verlassen können.

Desweiteren hatte ich noch bis vor 2 Jahren eine GmbH mit meinem Bruder und bin froh das es eine GmbH war.


@D2000

Danke für die umfangreiche Information.

Weiteres bespreche ich insofern mit dem Gewerbeamt.

Viele Grüße

Wenn man diese Kurzschreibweise wählt, müssen im Geschäftsverkehr (auf Rechnung, in Verträgen..) alle Gesellschafter mit Vor- und Zunamen aufgeführt werden.

Stimmt nicht ! Das gilt nur für GmbH´s und UG´s (nach dem GmbHG), aber nicht für eine GbR. Die entsprechende Regelung (§ 15b GewO) wurde 2009 aufgehoben.

Eine GbR hat rechtlich keinen Firmennamen, weil es eine Personengesellschaft ist und keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Bei den beiden Gewerbeanzeigen (jeder eine) wird in Feld 1 nur der Name des Mitgesellschafters angegeben (GbR mit XY).

Im Geschäftsverkehr könnt ihr aber einen Fantasienamen nutzen, solange ihr nicht die Rechte Dritter verletzt. Nur bei Angeboten im Netz müsst ihr ein Impressum mit euren echten Namen und der Rechtsform angeben (§ 5 TMG).