Gewerbeabmeldung zurückziehen?

1 Antwort

Die abgegebene Gewerbeanzeige ist inzwischen an alle maßgeblichen Stellen verschickt worden. Da kann man nix zurückziehen. Du kannst nur eine Neuanmeldung zum 1.2. abgeben.

Der Sinn deines Vorhabens ist aber nicht zutreffend, denn wenn ein Anderer das Gewerbe übernimmt, muss er es auf seinen Namen anmelden und du es abmelden. Oder hast du eine UG bzw. GmbH ?

Um was für einen Betrieb geht es denn ? Außer bei Gaststätten und Spielhallen kommt in der Regel keiner vom Gewerbeamt zur Überprüfung.