Gewerbeabmeldung zurückziehen?
Hallo,
ich führe ein Kleingewerbe das ich zum 01.02.17 abgemeldet habe, da ich bis jetzt keinen Käufer hierfür gefunden habe. Es handelt sich hierbei nicht um ein Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG.
Meine Frag ist ob ich diese Gewerbeabmeldung zurückziehen kann um stattdessen, eine Übergabe an den Käufer zu mache.
Die Frage ist aufgekommen, da anscheinend eine Überprüfung des Geschäftes nicht stattfinden würde wenn dieses Übergebe/Übertragen (Ich bin mir nicht sicher wie der Fachbegriff hierfür lautet) werden würde. Da das Gebäude veraltet ist besteht die Sorge, dass durch eine Überprüfung Sanierungskosten anfallen würden die einen Kauf nicht lohnenswert machen.
Ich bedanke mich schon jetzt für ihre Hilfe.
1 Antwort
Die abgegebene Gewerbeanzeige ist inzwischen an alle maßgeblichen Stellen verschickt worden. Da kann man nix zurückziehen. Du kannst nur eine Neuanmeldung zum 1.2. abgeben.
Der Sinn deines Vorhabens ist aber nicht zutreffend, denn wenn ein Anderer das Gewerbe übernimmt, muss er es auf seinen Namen anmelden und du es abmelden. Oder hast du eine UG bzw. GmbH ?
Um was für einen Betrieb geht es denn ? Außer bei Gaststätten und Spielhallen kommt in der Regel keiner vom Gewerbeamt zur Überprüfung.