Gewerbe ummelden? Bußgeld?
Hallo zusammen,
ich habe vor einiger Zeit ein Kleingewerbe angemeldet für den Vertrieb von verschiedenen physischen Artikeln, darunter auch Bücher. Nun habe ich ein anderes Geschäftsmodell ausprobiert, in dem ich ebenfalls Bücher sowie Ebooks im Internet verkaufe, jedoch habe ich dafür kein extra Gewerbe an - oder umgemeldet. Kann es sein, dass ich für die nicht - Mitteilung gegenüber dem Gewerbeamt ein Bußgeld zahlen muss ? In der eigentlichen Gewerbeanmeldung steht jedoch, dass ich ebenfalls Bücher vertreibe.
Vielen Dank im Vorraus !
2 Antworten

Dem Ordnungsamt ist das einerlei. Auch E-Books können mit viel gutem Willen als "Bücher" bezeichnet werden. Letztendlich ändert sich Deine Tätigkeit nicht: Du vertreibst literarische Erzeugnisse, und die müssen nicht zwangsläufig auf Papier gedruckt sein.

Man kann kein Kleingewerbe anmelden, weil es das nicht gibt. Wenn du aber ein Gewerbe zum Verkauf von Büchern angemeldet hast, dann gilt das auch für Ebooks.