Gewerbe Übernahme/Übertragung

2 Antworten

Hallo. Bei der Übernahme der GmbH gibt es 2 Möglichkeiten. Möglichkeit Nr. 1: Dein Vater wäre sofort in der Lage den Kredit abzuzahlen womit die Firma in dieser Hinsicht entlastet wäre. Ob der Kredit, falls ihr Vater ihn nicht sofort tilgen kann, nach der Übernahme weiter auf der GmbH lastet, oder auf ihrem Vater diekt, liegt im Ermessen der Bank - sprich was dann dort vereinbart wird. Liebe Grüße

Bei der Übernahme der GmbH gibt es 2 Möglichkeiten.

Der Vater betreibt die Gaststätte als EINZELUNTERNEHMEN ! Nix GmbH !

Bei einem Einzelunternehmen gibt es rechtlich keinen Unterschied zwischen der Person und dem Betrieb. Der Kredit belastet also deinen Vater. Er muss diesen auch weiter tilgen, wenn er die Gaststätte abgibt, egal an wen auch immer.

Eine rechtliche "Übernahme" des Gewerbes kann es auch nicht geben, weil das Unternehmen ja keine eigene Rechtspersönlichkeit (wie z.B. eine GmbH) hat. Du kannst nur die Einrichtung, Ware, Lieferanten übernehmen. Dein Vater meldet das Gewerbe ab und du an.

Denk dran, dass hier keine Gewerbeanmeldung ausreicht, du brauchst, wenn Alkohol ausgeschänkt wird, auch eine Gaststättenerlaubnis.

Richtig, hierzu gibt es nichts Hinzuzufügen! Außer, dass Du dich einmal mit der IHK (Steuerberater, Beraterstudio für Existenzgründer) in deinem Ort in Verbindung setzt, damit deine Fragen individuell beantwortet werden können. 

Richtig, hierzu gibt es nichts Hinzuzufügen! Außer, dass Du dich einmal mit der IHK (Steuerberater, Beraterstudio für Existenzgründer) in deinem Ort in Verbindung setzt, damit deine Fragen individuell beantwortet werden können. 

Richtig, hierzu gibt es nichts Hinzuzufügen! Außer, dass Du dich einmal mit der IHK (Steuerberater, Beraterstudio für Existenzgründer) in deinem Ort in Verbindung setzt, damit deine Fragen individuell beantwortet werden können.