Gewerbe still legen?
Hallo, ich verkaufe als Nebenkleingewerbe Nahrungsergänzungsmittel und kann von Juni-ca. mitte August wegen Krankheit meine Nebentätigkeit nicht ausführen. Im Gewerbeamt meinten Sie dass es kein Problem sei das Gewerbe 2-3 Monate ruhen zu lassen, allerdings meinten diese dass ich das dem Finanzamt melden sollte.
Was soll ich denen jetzt schreiben?
4 Antworten
Beim Gewerbeamt musst du das Gewerbe nicht abmelden, wenn du beabsichtigst es in absehbarer Zeit weiter führen willst (z.B. Eisdiehle macht über den Winter zu). Ein Stilllegen gibt es im Gewerberecht nicht, wohl gibt es das aber im Steuerrecht. Daher solltest du deinen Palnung dem Finanzamt mitteilen, damit sie dich vorläufig nicht zur Abgabe von Erklärungen drängen.
"ruhen lassen" macht man nur, wenn es um ganze Kalenderjahre geht.
Wenn man im Jahr nur mal ein bisschen weniger Umsatz oder Gewinn hat, ist das völlig uninteressant für irgendeine Behörde.
Wenn keine Steuervorauszahlungen geleistet werden und keine Umsatzsteuervoranmeldungen nötig sind (weil Kleinunternehmen), besteht kein Handlungsbedarf.
Du kannst das Gewerbe jahrelang ruhen lassen. Meldung ans Finazamt nur, wenn du Steuervorauszahlung leistest.
Steuervorauszahlung leiste ich nicht!?! Also soll ich vorerst gar nichts machen?