Gewerbe Schein für schüler

3 Antworten

Selbstverständlich können Schüler und Studenten nebenher ein Gewerbe anmelden und betreiben. Für das Kindergeld ist die Höhe der Einkünfte seit 2012 auch unerheblich. Nur für die Krankenversicherung ist das Einkommen von Bedeutung, denn ab einem monatlichen Gewinn von mehr als 405 € fliegt er aus der Familienversicherung und muss sich selbst krankenversichern.

Im Folgejahr muss er natürlich - wie jeder anndere Gewerbetreibende - eine Einkommensteuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung abbgeben. Daher sollte er etwa 20 % der Gewinne für Nachzahlungen zur Seite legen...

Nein.

Sobald ein Gewerbe ( Gewerbeschein gibt es in diesem Sinn nicht) angemeldet wurde, ist er selbstständig, auch wenn im nebenerwerb, so muss er für seine Sozialabgaben selbst aufkommen.

ja was denn nun?

Gewerbe anmelden und Aufträge erledigen?

oder einer Freizeitbeschäftigung nach gehen?

Um was für ein Gewerbe soll es sich denn überhaupt handeln ?

Außerdem auch noch die Frage, auf welche Schule geht er denn überhaupt ?