Gewerbe Räumen trotz Untermieter
Hallo Angenommen es besteht ein gewerbemietvertrag der gekündigt und auch die zwangsräumung schon terminiert ist. Kann der gerichtsvollzieher trotzdem räumen wenn es einen untermieter gibt? Bezugnehmend auf Paragraf 940. Muss der Gerichtsvollzieher dann die Räumung abbrechen, da im Urteil nicht der Untermieter auch genannt wird? Danke für eure Mühe
2 Antworten
Die Räumung gilt für das Objekt = komplett !
Rechtlich ist ein Alibi-Untermieter nur Teil des Räumgutes .
Falls du der Untermieter bist, kann ich dir nur raten, rechtzeitig das Feld zu räumen - sonst wirst du mit geräumt. Bringe alle deine Sachen in Sicherheit, niemand wird auf dich Rücksicht nehmen. Wenn das "Räumkommando" kommt, wird sicher keiner auf deine Einwände hören - darauf kannst du dich verlassen!