Gewerbe (Kleingewerbe) rückwirkend anmelden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist kein Problem. Du kannst ein Gewerbe sogar 10 Jahre rückwirkend anmelden. Gibt höchstens ein Bußgeld. Die meisten Gewerbeämter tolerieren eine Verspätung von bis zu 3 Monaten. Einige wenige Ämter leiten aber schon bei Verspätungen von mehr als 3 Wochen ein. 1-2 Wochen ist aber NULL-Problemo !

Hinweis: Es gibt weder ein Klein- noch ein Großgewerbe !

Super, vielen lieben Dank für die Antwort!! :-)

Die Gewerbeanmeldung ist unproblematisch.

aber noch keine Rechnungen schreiben, weil sie eine extra Steuernummer bekäme.

Nun ja, da sie ja vermutlich im Leben schon mehrere Steuererklärungen ausgefüllt hat, hat sie ja im letzten Steuerbescheid eine Steuernummer stehen. Zunächst kann man mal die in die Rechnungen schreiben.

Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und dem späteren Ausfüllen des Fragebogens vom Finanzamt bekommt man evtl eine andere Steuernummer als die bisherige. Ab dann nimmt man die.

Lesestoff zur Gewerbeanmeldung: http://klicktipps.de/gewerbe.php

Zusätzlich sollte schon mal darüber nachgedact werden, ob das Ganze umsatzsteuerlich als Unternehmen oder Kleinunternehmen laufen soll.