Gewerbe für Webseite anmelden neben einer Vollzeit beschäftigung um Serverkosten decken zu können?

3 Antworten

Sobald Du mit deiner Website Gewinne erzielen möchstest, solltest du unbedingt ein Gewerbe anmelden. Das kostet vielleicht 20 Euro.

Wie du bereits richtig erwähnt hast, fällt dein Gwerbe bei unter 17.501 Euro Umsatz pro Jahr unter die Kleinunternehmerregelung und du musst keine Umsatzsteuer zahlen.

Bei deiner Einkommenssteuererklärung im nächsten Jahr mußt du anhand einer Einnahme-Überschuß-Rechnung deinen Gewinn oder Verlust dem Finanzamt offenlegen und eventuell versteuern.

Mit der Gewerbeanmeldung allein ist es nicht getan. Als nächstes muss dann der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt geschickt werden.A

Die Einkünfte aus diesem Gewerbe unterliegen natürlich der Einkommensteuer, also ist man auch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung nebst EÜR abzugeben (elektronisch; Papiererklärung ist bei Gewinneinkünften nicht erlaubt).Die Umsatzsteuererklärung nicht zu vergessen, die müssen auch Kleinunternehmer abgeben.

Der Betrag von 17.500 € stammt aus dem UStG (§ 19); grob gesagt: wenn der Umsatz jährlich nicht über 17.500 € liegt, kann man von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen; die USt wird dann aus Vereinfachungsgründen nicht erhoben. Im Gegenzug hat der Unternehmer dann auch keinen Vorsteuerabzug.

Rentiert sich der ganze Aufwand, nur um die Serverkosten einzuspielen?

Nicht wirklich, jedoch hätte ich auch den gedanken gehabt, dass es eventuell nicht schaden kann und man vllt irgendwann doch mehr Gewinn als geplant macht.

Also im grunde ist Gewerbe + steuerliche erfassung+einkommensteuererklärung + Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuer wäre in dem falle optimal, jedoch scheinbar trotzdem praktisch zu haben oder wie?

Das ganze würde einfach nur papierkram + weniger geld bedeuten, da ichs versteuer oder? Jedoch werd ich auch nicht mehr verlust machen können, als ich an Serverkosten habe, abgesehen von einmaligen kosten für die gewerbeanmeldung z.b und mein aktueller Arbeitgeber muss auch nichts weiter machen bzw ändern bei mir oder so bzw hat mit dem Thema nichts zu tun wie es z.b bei 2 minijobs ist, wenn diese dann steuerpflichtig werden?

Danke jedenfalls schonmal für deine ausführliche Antwort! :)

@Draufgaenger

Du willst hier eine kostenlose steuerliche Beratung, die aber verboten ist, Stichwort "unerlaubte Steuerhilfe". Die grobe Richtung habe ich aufgezeigt, die Details musst Du beim Steuerberater klären (nicht Lohnsteuerhilfeverein, der darf bei Gewinneinkünften nicht tätig werden).

@Steuerscherge

wtf unerlaubte Steuerhilfe? Danke Deutschland dafür xD Man will fragen um sicherzustellen, dass man nichts falsch macht und nicht versehentlich wegen steuerhinterziehung oder sowas ein drauf bekommt und dann macht man sich stattdessen dabei Strafbar sich darüber zu Informieren? Naja irgendwo muss ja die Krimminalitätsrate hier herkommen :D Gut, dann danke ich dir erstmal für deinen rat und weg zum Steuerberater und deiner Meinung! :) Dann werd ich mal einen Steuerberater aufsuchen, der mir dann hoffentlich alles legal beantworten kann.

@Draufgaenger

naja, schaust Du ins Steuerberatergesetz. Ähnliche Vorschriften gibt es übrigens nicht nur in Deutschland.. Das Forum hier ist eben keine Steuerberatung. Es ist erlaubt, Tipps zu geben, aber eine individuelle Steuerberatung ist doch noch ganz was anderes. Und wenn es so sehr ins Detail gehen soll, wie Du es gerne hättest, dann lbrauchst Du eben einen Steuerberater. Die verlangen für ein erstes Beratungsgespräach auch kein Vermögen und Du bist dann auf der absolut sicheren Seite. Der Steuerberater haftet übrigens auch für falsche Auskünfte. Hier im Forum haftet keiner, auch wenn er Dir den größten Blödsinn erzählt!

Auf die Ratschläge hier im Forum kannst du dich gegenüber den Behörden auch nicht berufen. Kannst Du Dir das Grinsen der Leute im Finanzamt vorstellen, wenn Du schreibst "auf gutefrage.net habe ich aber gelesen, dass 17.500 € seuerfrei sind und deswegen lege ich jetzt Einspruch gegen den EStBescheid ein"? "

Solange du dadurch unter 400 € im Jahr Verdienst brauchst du keinen Gewerbeschein dafür. Wenn du über 400 € im Jahr Verdienst brauchst du zum einen Einen gewerbeschein und eine Erlaubnis von deinem Chef von deinem vollzeitjob, dass du neben deinem Job dort auchnoch durch einen anderen Weg in dem fall deine website auch Geld verdienen darfst.

Unsinn. Die Gewerbeanmeldung ist notwendig

Selbstverständlich benötigt man eine Gewerbeanmeldung ! Wenn der FS mit dem Gewerbe nicht in Kokurrenz zu seinem Hauptjob tritt und dieser durch diese Tätigkeit auch nicht negativ beeinträchtigt wird, muss er auch keine Erlaubnis vom Chef holen.

@Bluemie

es geht ihm ja nicht um die Erlaubnis vom Chef, es geht ihm um die Steuern und die Gewerbenanmeldung. Und da bist Du mit Deinen 400 € eindeutig auf dem falschen Dampfer; das gilt nur für EINMALIGE Einnahmen.

@Steuerscherge

Ich glaube, Du verwechselst mich gerade. Das mit den 400 € kam nicht von mir, sondern von @WebseiteUmfragen. Wenn Du meine Antwort an ihn richtig liest, würdest Du feststellen, dass ich das mit den 400 € genauso wie Du für Quatsch halte und ebenso seine Bemerkung zur Cheferlaubnis.

@Bluemie

Tschuldigung. Bin auf die verkehrte Zeile geraten. Natürlich habe ich "Websiteumfragen" gemeint.