Gewerbe Anmeldung notwendig?

4 Antworten

Du machst es wiederholt und um Geld zu verdienen. Das ist schon Gewerbe und anzumelden. Einen Gewinn- oder Umsatzfreibetrag kennt das Gewerberecht nicht.

Ohne rechtlicher Profi zu sein ist meine Antwort: Da Geld fließt solltest du es anmelden - die Anmeldung kostet auch nur 25-30 Eur (oder so). Wenn du nach der Steuerlichen behandlung gefragt wirst, kannst du die Kleinunternehmer Regelung wählen (bis 12500 Eur Umsatz pro Jahr keine Mwst). Die einzige Verpflichtung ist dann bei der Steuererklärung zusätzlich zur normalen Steuererklärung noch die Einnahmen und Ausgaben bei selbstständiger Arbeit anzugeben (Einnahme - Überschussrechnung, also einfache Tabelle was hab ich gekauft, was hab ich verkauft reicht). Ein weiterer Vorteil ist, dass du auch das Material, was du für Stücke zur "Werbung im Internet" nutzt, absetzen kannst. Ein Nachteil der Kleinunternehmerregellung ist, dass du die Mwst. von gekauften Sachen nicht absetzen kannst - aber dafür musst du ja auch keine Zahlen. D.h. sobald du mehr einnimst als ausgibst ist die Regel für dich besser (und in jedem Fall einfacher).

Nachdem ich jetzt einiges zum Gewerbeschein geschrieben habe, kommt jetzt noch ein Grund ihn nicht zu beantragen: Künstleriche Tätigkeiten fallen i.d.R. unter die Freien Berufe. Du kannst dich also vermutlich auch als Freiberufler anmelden (direkt beim Finanzamt). Bei hohen Einnahmen hat das den Vorteil, dass z.B. die Gewerbesteuer entfällt. Andererseits liegt der Gewerbesteuerfreibetrag eh erst bei 24500 Eur. Auch andere Unterschiede wie, das man von der Gewerbeaufsicht befreit ist, kein Mitglied der Industrie und Handelskammer wird (bei kleinen Umsätzen hat man keine Mitgliedsgebühren) oder auch bei hohen Umsätzen eine Einnahme-Überschussrechnung reicht, fallen bei kleinen Umsätzen weg.

Zusammenfassung: Du solltest die Tätigkeit anmelden. Sie fällt höchstwahrscheinlich unter die Freien Berufe. Du kannst sie aber auch als Gewerbe anmelden. Das ist bei allen Tätigkeiten erlaubt, ist bei hohen Umsätzen aber steuerlich schlechter. Da es aber nicht so klingt, dass du damit tausende Euro Umsatz machst, ist es steuerlich wahrscheinlich egal.

Und noch der kurze Text zum Schluss: Zwar habe ich hoffentlich alles richtig dargestellt, aber das ist natürlich weder als eine Steuer- noch als eine Rechtsberatung zu sehen.

Geochelone  08.11.2018, 06:56

Deine Hinweise auf eine freiberufliche Tätigkeit sind leider voll daneben ! Die Fragende stellt Dinge auf Bestellung her, um damit Gewinne zu erzielen. Das ist ohne jeden Zweifel ein Gewerbe und gem. § 14 GewO anzuzeigen. Mit Kunst hat das nichts zu tun.

Wird das nicht gemacht, gibt es Bußgeld- und wenn nötig Zwangsgeldbescheide. Befreit ist man von gar nichts, nur weil man sich nicht angemeldet hat. Und eine Anmeldung beim FA interessiert das Gewerbeamt überhaupt nicht.

holgerholg  08.11.2018, 11:16
@Geochelone

Ich denke abhängig davon, was man näht kann es durchaus auch eine Künstleriche Tätigkeit sein. Und künstleriche Tätigkeiten gehören zu den Freien Berufen. Auch Programmierer stellen "auf Bestellung" her, trotzdem ist es eine freiberufliche Tätigkeit. Und bei freiberufliche Tätigkeiten hohlt man sich ohne Gewerbeanmeldung direkt beim Finanzamt eine Steuernummer.

Geochelone  08.11.2018, 17:30
@holgerholg

Egal, ob sie Taschen oder Klamotten näht.... und egal, wie künstlerisch diese sind, es bleibt die Herstellung von Taschen oder Klamotten und damit Gewerbe. Das ist so ähnlich, wie beim Kunsthandwerk, bei dem Schmuck u.ä. für den Verkauf hergestellt wird. Und wenn die noch so künstlerisch gestaltet sind, es ist Gewerbe !

Sobald du irgendwie eine Absicht hast damit Geld zu verdienen musst du strenggenommen ein Gewerbe anmelden. Wenn es bei engen Freunden/Verwandten bleibt braucht ja niemand wissen das du dafür Geld genommen hast ;)

Das ist in diesem Umfang einfach nur Hobby.