Gewerbe anmelden und Postfach?

4 Antworten

  1. Du hast ein Gewerbe angemeldet, kein "Kleingewerbe". So etwas kennt das Gewerberecht nämlich gar nicht.
  2. Es gibt auf der Gewerbeanzeige kein Feld "Postanschrift".
  3. Das Feld 9 heißt "Anschrift der Wohnung". Dort ist deine Meldeanschrift anzugeben, kein Postfach. Weil das Gewerbeamt mit dir nicht über ein Postfach kommuniziert, kannst du das auch nicht ändern lassen.
  4. Du kannst im Tagesgeschäft deinen Kunden und Lieferanten gegenüber ein Postfach angeben. Ob das vertrauenswürdig aussieht, sei dahingestellt...
  5. Bei deinen Angeboten im Netz ist aber gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG  immer die Anschrift deiner Niederlassung (Betriebssitz) anzugeben (Impressum). Wenn das Gewerbe in deiner Wohnung betrieben wird, dann ist das eben deine Privatanschrift.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ergänzung zu Nr. 5:

Impressumspflicht, im Impressum ist die ladungsfähige Anschrift (Meldeadresse und nichts anderes) des Geschäftsführers anzugeben.

Trotzdem, super beschrieben

@verreisterNutzer

Falsch. In § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG heißt es "den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind".  Und niedergelassen ist man am Betriebssitz.

Der Fragende hat übrigens nichts davon geschrieben, dass er GF einer juristischen Person ist. Damit ist das Thema "Geschäftsführer" auch irrelevant.

Davon unabhängig, kann man dem GF auch am Betriebssitz etwas förmlich zustellen.

Geht automatisch. Also bei mir geht alles was an meine Postanschrift geht automatisch ans Postfach. Kleine Anmerkung jedoch! Falls du eine Internetseite hast muss deine volle Anschrift rein, kein Postfach! Denn dafür musste ich einer Abmahnkanzlei mal 1000 Euro Strafe zahlen vor ein oder zwei Jahren.

Du kannst für das laufende Geschäft ein Postfach nutzen, nicht aber für die Anmeldung

Also, ich hab zwar nicht den vollen durchblick so wie Novos, aber soweit ich informiert bin, bist du dann ein gefundenes Fressen für diejenigen, die mit Abmahnungen ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Informiere dich lieber noch einmal. Am besten vielleicht doch anhand von Gesetzestexten, oder Handelskammer....