gewerbe anmelden trotz vorstrafe

5 Antworten

Wenn die Vorstrafe noch gespeichert ist dann nicht. Ist es länger her und gelöscht, dann ja. Evtl. kann ein anderer in der Familie das Gewerbe anmelden und Dich auf freiberuflicher Basis einstellen. Musst nur aufpassen, das du mind. 10% andere Aufträge annimmst. Sonst gilt es als Scheinselbständigkeit.

die Scheinselbständigkeit ist nicht so einfach zu definieren. Du kannst mit einem Auftrageber als Selbständiger eingestuft werden oder scheinselbständig sein mit mehreren Auftraggebern! Es ist eher wichtig, dass du deinem Auftraggeber nicht weisungsgebunden bist eigene Arbeitskräfte für diese Aufträge einsetzen darfst, dass du nicht nur im Betrieb des Auftraggebers tätig bist und/oder mit seinen Gerätschaften arbeitest. Beispiel: Bürofachkräfte die in den Büros der Auftraggeber sitzen, oder Fitnesstrainer, die im Fitnesscenter der Clubs arbeiten, das sind Scheinselbständige. Auch, wenn sie mehrere Auftraggeber haben.

@wolkee

Ja, ja, das war hier aber nicht die Frage.

@augustkoenigin

die Scheinselbständigkeit hast du hier zum Thema gemacht ;-)

Grundsätzlich JA. Da jeder eine zweite Chance verdient hat! Kommt aber vieleicht auch darauf an, wie "schwehr" der betrug war und wie lange dies schon her ist.

Jedenfalls glaube ich, wird man dich da evtl. mit Argusaugen beobachten.

ja, wenn die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei der Gewerbeausübung nicht zu erwarten ist.

na ,da kann man hier doch nicht von ausgenen,betrügen kann man doch überall!

@Tessa13

die Frage wahr doch: "wenn man vorbestraft ist wegen betrug " Es geht doch um die Vorstrafe, also wegen Betrug verurteilt- wenn eine Straftat (Betrug) nicht zur Anzeige kommt, erfährt es auch das Amtsgericht nicht...

Könnte schwierig werden.

Die Frage würde ich mal bei www.wer-weiss-was.de

im Forum "Existenzgründung" stellen.