Gewerbanmeldung: Was trägt man beim Firmennamen ein?
Hier der Wortlaut des Formular:
"1 Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name 2 Ort und Nr. des Registereintrages mit Rechtsform (ggf. bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter)"
Es gibt einen solchen Namen auch noch gar nicht. Es ist ein Einzelunternehmen.
4 Antworten
Bei einem Einzelunternehmen bleiben die Felder 1 und 2 leer !
Wenn man in irgendeiner Art im Handels- oder Vereinsregister eingetragen ist, dann weiß man das man drin steht und wie man da firmiert. Wenn nicht dann bleiben die Zeilen frei. aus dem Grunde hat man "ggf." eingefügt, steht für "gegebenenfalls"
'Firma' ist laut § 17 HGB der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäft betreibt. Bei einem Einzelunternehmen ist das dein Name.
Das ist aber keine Antwort auf die Frage. Ein Einzelunternehmen ist nicht eingetragen und deshalb wird in der Gewerbeanzeige auch nichts in Feld 1 eingetragen.
Es ist ein Einzelunternehmen.
Dann bleibt die Zeile frei.