Gewebe anmelden wegen Ebay (Liquid verkauf) Hilfe?

8 Antworten

Halo Jonny,

Dein Vorhaben erfüllt eindeutig die Richtlinien von Gewerbe. Eine Gewerbeanmeldung wäre zwingend ratsam. Anderenfalls könntest Du von Mitbewerbern abgemahnt werden und die Steuerfahndung könnte irgendwann vor der Tür stehen.

Bei einem Gewerbe ist es nicht nötig einen gewissen jährlichen Umsatz zu erzielen. Wenn es auf Dauer angelegt ist und der Einkauf nur dem Zweck der Gewinnerzielung dient, dann erfüllt es bereits oft den Tatbestand eines Gewerbes.

Wenn das Liquid aus den USA kommt muss es ordnungsgemäß eingeführt werden. Das bedeutet Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll Gebühren. Darüber hinaus muss das Liquid die TPD Richtlinien erfüllen.

Wenn Du es in die Tat umsetzen möchtest, dann erstmal zum Gewerbeamt, eine Gewerbeanmeldung tätigen. Vorab eine Recherche ob das Liquid die TPD Richtlinien erfüllt und als solches gemeldet ist, wäre empfehlenswert.

Bei Deiner Gewinnermittlung die eBay Gebühren und Provisionen nicht vergessen und die anstehende Versteuerung.

Alles Gute Dir....

Gruß, RayAnderson  😏

Hallo und vielen dank für Ihre Antwort. Es handelt sich bei mir um Boss Shots Liquid jeweils 1L. Ich denke Sie kennen das Liquid. Die frage wäre jetzt, ob sich das alles lohnt und wie viel ich an Steuern Zahlen müsste. lg

@jonny19r

1 Liter... das bedeutet selber abfüllen in kleine Fläschchen. Die Kosten der Fläschchen musst Du mit in die Kosten einberechnen.

Bei Nikotin Liquid in 10ml Fläschchen....

TPD2 Konformität beachten....

Das Liquid muss auch in Deutschland gemeldet sein. Wenn es das nicht ist, musst Du es anmelden, jede Variante einzeln geprüft von unabhängigen Laboren, etc....

Steuern müssen immer gezahlt werden. Theoretisch sogar als Privatperson, über den jeweiligen Sätzen.

Ein Gewerbe musst Du anmelden. Wegen Deines geplanten Produkts solltest Du Dich hier ausgiebig informieren:

https://www.google.de/search?source=hp&ei=5yu9WtS5NYbikgX6qrOYCA&q=TabakerzG+und+TabakerzV%3A&oq=TabakerzG+und+TabakerzV%3A&gs_l=psy-ab.3..33i160k1.1948.1948.0.3440.1.1.0.0.0.0.128.128.0j1.1.0....0...1c..64.psy-ab..0.1.126....0.dvtjcRV2jMI

Das ist mir jetzt zu viel, um Dir die einzelnen Passagen herauszusuchen.

Das Gewerberecht kennt weder Umsatz- noch Gewinnfreiträge. Wenn du also Dinge erwirbst, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, bist du schon Gewerbetreibender, selbst, wenn sich deine Gewinnerzielungsabsicht nicht erfüllt. Meldest du das Gewerbe nicht an, können Buß- und Zwangsgeldbescheide kommen. Und da du deine Ware aus den USA importierst, ist die Chance sehr groß, dass die Behörden auf dich aufmerksam werden.

Das ist dann nicht mehr Hobbymässig, sondern ganz klar gewerblich. Also muß eine Gewerbeanmeldung her. Und da du deine Ware aus den USA beziehst, könnte eine zusätzliche Erlaubnis oder ähnliches erforderlich sein. (Da kenne ich mich aber weniger mit aus.)

Nur noch so seine Frage nebenbei: Das Liquid ist schon auf die entsprechende Menge verpackt oder mußt du das noch unverpackt oder abgefüllt werden?

Und: Darfst du das hier in Deutschland auch verkaufen?

Kein Gesetz besagt, dass ich mein Liquid nicht in Deutschland verkaufen darf. Ich mische das Aroma auf 1L mit Nikotin und Basen hoch, lasse es einen Monat reifen und fülle es in 50ml Flaschen ab, dass sind knapp 200 Flaschen. Dazu verpacke ich alles selber. Schade das mir keiner so recht helfen kann und im Internet finde ich auch nichts dergleichen. Du bist der echt der Meinung ich muss ein gewebe Anmelden? MfG

@jonny19r

Gewebe musst du nicht anmelden, aber ein Gewerbe schon.

@jonny19r

Liquid mit Nikotin in 50ml Fläschchen sind in Deutschland verboten!

TPD2 Konformität beachten....

@jonny19r

Ok, da haben wir das nächste Problem mit dem "an-mischen und abfüllen". Neben einer Gewerbeanmeldung brauchst du dann noch eine hygienische Einrichtung, die vom Gesundheitsamt abgenommen wird. Ev. auch noch das Eichamt wegen der Füllmenge. (Und vielleicht noch mehr.)

  • Wie bereits geschrieben weiß ich nicht, ob du das auch wirklich verkaufen darfst. Du solltest dich also ganz genau erkundigen was noch zu beachten ist.
  • Frag´am besten mal bei der IHK nach. Die geben dir eine menge Auskünfte und verweisen dich ggf. auch noch zu den relevanten Behörden und / oder Ämter.

PS.: Du könntest ja mal Bescheid geben, wenn du mehr weiß, ob dein Vorhaben geklappt hat oder nicht. :)

Witziger Junge :)

na toll, dann habe ich alles umsonst gekauft..

sobald du Nikotin ins Liquid mischst, musst du vieles beachten:

  • Abgabe in höchstens 10ml-Gebinden mit nicht mehr als 20mg/ml Nikotin
  • Anmeldung neuer Produkte incl. 6-monatiger Stillhaltefrist bis zum Verkaufsstart ab Anmeldedatum
  • Beipackzettel und vorgeschriebene Warnhinweise

Vergiss es besser gleich... Liquids und Dampfkram gewerblich verkaufen ist Dank der TPD sehr schwer geworden.