Gewaltschutz Klage Muss er Weiter Miete zahlen

3 Antworten

Das eine, die Gewaltschutzklage, hat mit dem anderen, dem Mietvertrag, nichts zu tun.

Sprich der Ex ist weiterhin an die mietvertraglichen Pflichten gebunden.

Wenn er denn mit Dir gemeinsam als Mieter im Vertrag steht.

Das Gewaltschutzverfahren ist eine familienrechtliche Angelegenheit, die den Vermieter erstmal nicht interessiert, wenn ihr beide im Meitvertrrag steht, seid ihr beide als GEsamtschuldner für die Miete haftbar, das heißt der Vermeiter kann sich aussuchen bei wem er sich die Miete holt

Du musst im Innenverhältnis sehen wie Du die Meite (den Anteil) von dem wohl demnächst Ex bekommst ...


Sind z.B. sowohl der Täter als auch das Opfer Mitmieter einer Wohnung, bleibt der Täter auch während der alleinigen Wohungsnutzung durch das Opfer weiterhin zur Mietzinszahlung verpflichtet.

!!!

http://www.iww.de/fk/archiv/gewaltschutz-die-wohnungszuweisung-nach-dem-gewaltschutzgesetz-f31293

notfalls musst Du das Geld einklagen - einen Anwalt hast Du sicher schon

meines wissens gilt für ihn trotzdem die kündigungszeit, schliesslich hat er die situation selber verschuldet. aber wenn er sich weigert, wirst du ihn nochmal verklagen müssen. vielleicht kann man in zusammenarbeit mit dem mieterschutzbund ein schreiben erstellen in der hoffnung, dass ihn das irgendwie beeindruckt.