Gewährleistunspflicht beim Markthändler?
Hallo, auf einem Samstagsflohmarkt habe ich von einem gewerblichen Händler ( der neue Sachen verkauft) eine Sache gekauft, die bereits nach zwei Wochen kaputt ging. Als ich versuchte den Artikel zu reklamieren, sagte er frech, ich hätte wissen müssen, daß man auf einem Flohmarkt keine hochwertigen Sachen bekommt. Und ich habe Pech. Sein Verhalten war richtig unverschämt. Hat ein Markthändler Gewährleistunspflicht oder nicht ? Weiß jemand eine Antwort ?
4 Antworten
Der Flohmarkt hat ja einen Veranstalter. Geh zu dem und beschwer dich. Du kannst auch die Gewerbeaufsicht darauf hinweisen, dass auf dem Flohmarkt neue Sachen verkauft werden. In vielen Städten dürfen auf Flohmärkten nur gebrauchte Sachen angeboten werden. Vielleicht ist es bei euch auch der Fall.
wenn vereinbart wurde dass diese sache frei von mängel bzw neu ist dann hast du gewährleistungsansprüche.
Da hättest Du Ihm antworten können, das er doch als gewerblicher Händler das deutsche Gesetz kennen müsste.
Das sichert Dir das Recht auf eine mangefreie Ware zu. Lies hierzu BGB § 437
Ein Händler muss auf dem Flohmarkt genau die gleiche Gewährleistung bieten wie jeder andere Händler auch.