Gewährleistunspflicht beim Markthändler?

4 Antworten

Der Flohmarkt hat ja einen Veranstalter. Geh zu dem und beschwer dich. Du kannst auch die Gewerbeaufsicht darauf hinweisen, dass auf dem Flohmarkt neue Sachen verkauft werden. In vielen Städten dürfen auf Flohmärkten nur gebrauchte Sachen angeboten werden. Vielleicht ist es bei euch auch der Fall.

wenn vereinbart wurde dass diese sache frei von mängel bzw neu ist dann hast du gewährleistungsansprüche.

Da hättest Du Ihm antworten können, das er doch als gewerblicher Händler das deutsche Gesetz kennen müsste. 

Das sichert Dir das Recht auf eine mangefreie Ware zu. Lies hierzu BGB § 437

Ein Händler muss auf dem Flohmarkt genau die gleiche Gewährleistung bieten wie jeder andere Händler auch.