Gewährleistungsrechte im Lebensmitteleinzelhandel
Hallo,
ich wollte bei Ainem Lebensmittelhändler einen Nonfood-Artikel zurückgeben nach etwa 2 Monaten, da dieser nicht richtig funktioniert. Nun stehen nacj §434 und §438 BGB einem ja 2 Jahre Gewährleistung zu. Der Händler sagt allerdings dass ich mich nach einem Monat an den Hersteller wenden muss, da dies für den Lebensmitteleinzelhandel so gilt, allerdings finde ich darüber keine Rechtnorm.
Kann mir hier jemand helfen? Geht mir vor allem um das Interesse an der Sache, da ich selbst aus dem Einzelhandel komme.
Danke schonmal.
5 Antworten
Jeder Einzelhändler hat eine 2 jährige Gewährleistung zu bieten egal in welcher Branche er tätig ist, nach 6 Monaten ist allerdings eine Beweisumkehr eingetreten, d.h. der Kunde muss beweisen können dass das teil schon von Anfang an defekt war. das trifft ja aber auch in deinem Falle gar nicht zu, also ist der Händler in dem Fall grundsätzlich verantwortlich. der ist dein Vertragspartner, nicht der Hersteller
Du hast kein Recht den Artikel zurück zu geben. Es gibt, bei Ladengeschäften kein Rückgaberecht. Der Händler kann es aus Kulanz zurück nehmen. Wenn der Artikel defekt ist muß der Händler für die Reparatur sorgen. In den ersten 6 Monaten muß du nicht beweisen das der Artikel schon beim Kauf defekt war.
Er hat aber ein Recht auf einen Austausch.
Solch eine Regelung gibt es nicht.
Jedoch kann der Händler auf die Herstellergarantie verweisen, wenn diese die Gewährleistung abdeckt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Was auf fast alle Elektronikkäufe im Supermarkt zutreffen sollte.
Er hat nicht die Möglichkeit dir einfach so das Gerät zu tauschen.
Den Absatz habe ich anders verstanden und wurde bei uns in der Ausbildung vom Anwalt auch anders erklärt. Wenn es dem Verkäufer nicht zuzumuten ist eine Reparatur vorzunehmen muss ausgetauscht werden und umgedreht. es steht nicht im Gesetz, dass ich dann verpflichtet bin mich an den Hersteller zu wenden.
der verkäufer muss sich kümmern,dass das ding repariert oder umgetauscht wird.
Dann soll der Händler dir die Rechtsnorm nachweisen.
gibt es dafür eine Rechtsnorm, dass der Händler das darf?