Gewährleistung nach VOB bei Fenstereinbau nur 3 Jahre?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

War die VOB vereinbart ? Wenn nicht gilt die Gewährleistung nach BGB und die gilt für 5 Jahre

Nein- im Angebot und auf der Rechnung nicht zu finden. Diese Antwort ist eine wirkliche Hilfe- Danke!!!

Die gesetzliche Gewährleistungpflicht in diesem Bereich beträgt tatsächlich 3 Jahre. Aber schau mal in den Unterlagen, vielleicht findest Du etwas über eine weiterreichende Garantie

Die VOB sind die Verdingungsordnungen für Bauleistungen und betreffen nur Auftragsvergaben im öffentlichen Sektor, nicht den Privatbereich.

Also gilt diese VOB nicht für mich? Dann würde ja die Gewährleistung sich nach dem DGB richten...oder bin ich jetzt auf dem "Holzweg"?

Entschuldigung- ich bin wohl eher mit der "Rechtschreibung" auf dem Holzweg...es heißt BGB (Bürgerliches Gesetzbuch....)

@Traumwichtel

die fünfjährige Verjährungsfrist nach 634a BGB ist besser für Dich;

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