Gewährleistung nach VOB bei Fenstereinbau nur 3 Jahre?
Hier mein Problem: Ein feststehendes Fenster ( 2005 eingebaut) hat einen großen Sprung ( ohne Fremdeinwirkung) bekommen. Die Metallbaufirma, die das Fenster eingebaut, hat meint nun die Gewährleistung nach VOB wären nur 3 Jahre und wir müßten die Kosten selbst tragen. Ich weis nicht , wie ich nun vorgehen soll und ob das mit der Gewährleistungszeit auch stimmt . Herzlichen Dank für die Antworten im voraus!
3 Antworten

War die VOB vereinbart ? Wenn nicht gilt die Gewährleistung nach BGB und die gilt für 5 Jahre

Nein- im Angebot und auf der Rechnung nicht zu finden. Diese Antwort ist eine wirkliche Hilfe- Danke!!!

Die gesetzliche Gewährleistungpflicht in diesem Bereich beträgt tatsächlich 3 Jahre. Aber schau mal in den Unterlagen, vielleicht findest Du etwas über eine weiterreichende Garantie

Die VOB sind die Verdingungsordnungen für Bauleistungen und betreffen nur Auftragsvergaben im öffentlichen Sektor, nicht den Privatbereich.

Also gilt diese VOB nicht für mich? Dann würde ja die Gewährleistung sich nach dem DGB richten...oder bin ich jetzt auf dem "Holzweg"?

die fünfjährige Verjährungsfrist nach 634a BGB ist besser für Dich;
Entschuldigung- ich bin wohl eher mit der "Rechtschreibung" auf dem Holzweg...es heißt BGB (Bürgerliches Gesetzbuch....)