Gewährleistung bei Privatkauf auf Ebay Kleinanzeigen?
Moin, habe letzte Woche ein Roller auf Ebay Kleinanzeigen gekauft um zur Arbeit damit zu kommen.
Gestern ist der Roller dann während der fahrt langsamer geworden und wo ich auf der Arbeit ankam ging er aus und seitdem auch nicht mehr an.
War dann in der Werkstatt und die haben mir gesagt es wäre ein Zylinderschaden, da aber ein Neuer Zylindersatz laut Verkäufer eingebaut wurde sagte der in der Werkstatt dann wäre er falsch eingebaut worden wodurch der Schaden entstanden ist.
Vom Verkäufer wurde mir gesagt er wäre aufgrund der Neuteile voll funktionstüchtig und man hätte keine Probleme damit, bin jetzt jedoch gerade mal 50km damit gefahren und nun das.
Kann ich auch bei Privatkauf sofern es in der Anzeige nicht stand das er von der Gewährleistung ausgeschlossen ist, verlangen das er den Roller zurück nimmt?
2 Antworten
- In der Verkaufsanzeige muss nicht drinstehen, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird, sondern im Kaufvertrag. Spielt aber für Dich keine Rolle, wenn keiner bestehen sollte, denn dann muss der Verkäufer notfalls darlegen und beweisen, dass ein entsprechender Ausschluss vereinbart wurde.
- Wenn der Schaden nachweislich auf einen falschen Einbau zurückzuführen ist, musst Du dem Verkäufer aber im Zweifelsfall nachweisen, dass er (bzw. seine Werkstatt und nicht Du) den Zylindersatz falsch verbaut hat bzw. dass der falsch verbaute Zylindersatz schon bei Übergabe des Rollers vorhanden war. Dann stehen Deine Chancen gut, Nacherfüllung verlangen zu können bzw. weitergehende Ansprüche zu haben.
- Es heißt, wie Du selbst schon richtig schreibst, "der Roller" und nicht das Roller. Also hast Du einen Roller gekauft, und nicht "ein Roller".
Ja kannst du, wenn der Schaden eindeutig vom Verkäufer ausgeht.
Der Verkäufer muss die Ware zurücknehmen und dir das Geld zurückerstatten, wenn Sachmängel bei der Übergabe nicht erwähnt wurden.
Er hat mir nur erwähnt das ein Neuer Zylindersatz drin ist. Daraus schließe ich das dieser ja nicht nach 50km wieder kaputt gehen kann.
Sollte nicht sein. Die Werkstatt meinte ja auch, dass er falsch eingebaut wurde, was für mich bedeutet, dass hier ein Schaden vorliegt.
Der Verkäufer muss aber auch den Schaden selbst verschuldet haben. Kann natürlich auch sein, dass er wirklich nichts davon wusste.