Gewährleistung bei Privatkauf auf Ebay Kleinanzeigen?

2 Antworten

  1. In der Verkaufsanzeige muss nicht drinstehen, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird, sondern im Kaufvertrag. Spielt aber für Dich keine Rolle, wenn keiner bestehen sollte, denn dann muss der Verkäufer notfalls darlegen und beweisen, dass ein entsprechender Ausschluss vereinbart wurde.
  2. Wenn der Schaden nachweislich auf einen falschen Einbau zurückzuführen ist, musst Du dem Verkäufer aber im Zweifelsfall nachweisen, dass er (bzw. seine Werkstatt und nicht Du) den Zylindersatz falsch verbaut hat bzw. dass der falsch verbaute Zylindersatz schon bei Übergabe des Rollers vorhanden war. Dann stehen Deine Chancen gut, Nacherfüllung verlangen zu können bzw. weitergehende Ansprüche zu haben.
  3. Es heißt, wie Du selbst schon richtig schreibst, "der Roller" und nicht das Roller. Also hast Du einen Roller gekauft, und nicht "ein Roller".

Ja kannst du, wenn der Schaden eindeutig vom Verkäufer ausgeht.
Der Verkäufer muss die Ware zurücknehmen und dir das Geld zurückerstatten, wenn Sachmängel bei der Übergabe nicht erwähnt wurden.

Er hat mir nur erwähnt das ein Neuer Zylindersatz drin ist. Daraus schließe ich das dieser ja nicht nach 50km wieder kaputt gehen kann.

Sollte nicht sein. Die Werkstatt meinte ja auch, dass er falsch eingebaut wurde, was für mich bedeutet, dass hier ein Schaden vorliegt.
Der Verkäufer muss aber auch den Schaden selbst verschuldet haben. Kann natürlich auch sein, dass er wirklich nichts davon wusste.