Gewährleistung bei Mangel über 200.000 km

3 Antworten

Ölverbrauch bei über 200000km ist fast normal. Würde das Auto tauschen, kannst dich nur verbessern. Vielleicht hat der Wagen auch bereits 300000 runter, wenn es ein Firmenwagen war.10000-15000 km im Monat geht durchaus.

Von Gewährleistung kann hier nicht geredet werden, denn es handelt sich um einen Verschleiß der Kolbenringe. Dem Händler jetzt Arglist, weil verschwiegen, vorzuwerfen wird kaum funktionieren.

Es ist bereits ein Entgegenkommen des Händler, wozu er nicht verpflichtet wäre, das Fahrzeug zu tauschen. Zu einem Rücktritt vom Kauf hast du keine Berechtigung.

Bei einem solchen Kilometerstand muß man mit Verschleiß rechnen, ist dir der Ölverbrauch zuviel, dann eben den Motor überholen lassen. So etwas steigert den Wert des Fahrzeug.

Laut Hersteller ist ein Ölverbauch von 1L/1000km zulässig. Dein Auto liegt drüber, also besteht ein Mangel. Der Händler muss nachbessern.

Das kann eine Reparatur sein, oder, wenn du einverstanden bist, der Tausch mit einem gleichwertigen Fahrzeug. Ersteres lehnt er ab, letzteres kann er mangels Fahrzeug nicht erfüllen.

Meiner Meinung nach hast du das Recht auf Wandlung, also Rückgabe des Fahrzeugs. Die von dir gefahrenen Kilometer kann er aber verrechnen.

Eine Alternative zum teuren Anwalt wäre es, dich von der Verbraucherzentrale anwaltlich vertreten zu lassen.

jloethe  23.05.2014, 04:58

Falsch!

Denn der Hersteller gibt als normalen Verbrauch bereits bei Neufhrzeugen einen zulässigen Ölverbrauch von 1 Liter auf tausend andere Hersteller sogar bis zu 2,5 liter auf 1000 km an. wenn du nun einen wagen mit 200 000 km kaufst mußt du zwangsläuffig mit einem etwas höheren verbrauch bedingt durch normslen Verschleiß rechnen.. du wirst keinen Richter finden der Dir da rechtgibt und der händler kann sich getrióst zurücklehnen.

Zumal der verbrauch auch von der fahrweise und dem Lastkollektiv abhängig ist und bei schonender ( normaler ) Fahrweise den Liter bestimmt nicht benötigst.( Zitat " spass gehabt" ist aussagefähig ) . Du mußt einen Mangel ( Undichtigkeit oder defekten Turbo ) nachweisen können der diesen subjektiven Mehrverbrauch rechtfertigt denn du hast keinen neuwagen sondern eine gebrauchtes Gerät gekauft und da unterscheidet sich die rechtsprechung durchaus erheblich.. Recht haben und bekommen sind zweierlei ....Joachim