Gewährleistung bei kaputtem Gartenmöbel?
Hallo, wir haben vor über einem halben Jahr Gartenmöbel gekauft. Nun ist das Holz einer der Stühle am Scharnier gebrochen. Habe mich bei der Firma gemeldet und wollte eine Reklamation einreichen. Nun redet sich die Firma heraus, dass im Falle einer Sachmängelhaftung nach 6 Monaten der Käufer beweisen müsste das der Stuhl schon bei Lieferung mangelhaft war?! Wie soll das gehen? Der Stuhl ist einfach sch... verarbeitet. Habe ich keinerlei Aussicht auf einen Austausch des Stuhles? Dachte immer man hat zwei Jahre Gewährleistung auf einen neu gekauften Artikel. Danke für eure Antworten!
2 Antworten
Die Firma ist im Recht. Nach sechs Monaten gilt die "Beweislastumkehr" und der Käufer muß den Nachweis erbringen, daß der Mangel von vornherein vorhanden war.
So weit wollte ich nicht gehen, dass ich einen Sachverständigen beauftrage, das ist der Stuhl nicht wert. Allerdings war mir nicht bewusst, das man mittlerweile kein Recht auf Austausch von Waren hat die nach einer Zeit wegen schlechter Verarbeitung kaputt gehen. Anfangs war der Stuhl ja noch in Ordnung, nur ist eben nach ein paar Monaten das Holz gerissen.
Was steht denn in Deinem Kaufvertrag von damals??? Rechnung?
Das Übliche - es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen.
Und zwar durch Nachweis, dass der Stuhl sch... verarbeitet war.
Wenn du dir ziemlich sicher bist, dass es so ist, informiere den Hersteller, dass du jetzt einen kostenpflichtigen Sachverständigen beauftragen wirst.