Gewährleistung als Wiederverkäufer/Händler

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Als Haendler gibst du keine Gewaherleistung deines Lieferanten weiter sondern musst voellig unabhaengig davon selbst Gewaehrleistung geben. Dabei ist es voellig egal, wo du die Ware gekauft hast.

Kaufst du als Haendler im Einzelhandel ein, hast du selbst auch nur eingeschraenkte Gewaehrleistungsrechte. So faellt zum Beispiel die Beweislastumkehr waehrend der ersten 6 Monate weg. Dennoch musst du deinen Kunden natuerlich die volle Gewaehrleistung gewaehren (sofern diese Verbraucher sind), also auch mit Beweislastumkehr waehrend der ersten 6 Monate. Dabei zaehlt der Moment als Beginn, in dem dein Kunde die Ware von dir erhaelt. Ab diesem Moment haftest du 2 Jahre lang und in den ersten 6 Monaten gilt die sog. "Beweislastumkehr" (der Kunde muss waehrend dieser 6 Monate i.d.R. nicht beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestanden hat). Deine eigenen Gewaehrleistungsansprueche an deinen Lieferanten haben hiermit ueberhaupt nichts zu tun. Gegenueber deinem Kunden hafftest du ganz allein.

Bei der Garantie kommt es dann allein auf die Garantiebedingungen des Garantiegebers an (meist ist das der Hersteller). Damit hast du gar nichts zu tun. Der haftet gegenueber deinen Kunden so, wie er es in seinen Garantiebedingungen festgelegt hat. Er kann seine Garantie auch an den Erstkaeufer binden oder auch nur fuer im von ihm autorisierten Handel gekaufte Artikel gewaehren. Dann haben deine Kunden bei von dir im Einzelhandel gekauften und dann weiter verkaufte Artikel ueberhaupt keinen Garantieanspruch (sehr wohl aber Gewaehrleistungsansprueche an dich).

hey danke. Der letzte Satz ist sehr beunruhigend. Wäre ja fatal, wenn ich zum Beispiel ein Laptop von HP kaufe über einen Großhandel und verkaufe es an den Endkunden. Beim Großhandel habe ich nur eingeschränkte Gewährleistung. Was ich schlimm finde, wenn ich nun beim HP Laptop ein Garantiefall auftreten sollte und ich dafür hafte, aber HP oder eben ein anderer Beispielhersteller die Garantie nur an den Erstkäufer gewährt.

Bei einem Kauf vom Großhändler käme das sicherlich nicht so oft vor, dass die Garantie nur dem Erstkäufer gilt, denke ich mal. Aber, sobald (Weil zum Beispiel Media Markt mal ein sehr gutes Angebot hat, manchmal tiefer als Großhandelspreise) und ich mal die Ware von dort kaufen sollte, wäre ich praktisch der Verbrauchen und könnte sicherlich nicht ohne weiteres weiterverkaufen. (Ich weiß, der Media Markt wäre ja auch kein Großhändler)

@micholee

Fuer deine Eigenschaft als Verbraucher oder gewerbsmaessiger Kaeufer ist es voellig unbedeutend, ob du direkt beim Hersteller, beim Grosshaendler oder im Einzelhandel kaufst. Als Haendler kannst du niemals Verbraucher sein, egal wo du kaufst. Wenn du gewerbsmaessig verkaufst, bist immer DU der Haendler. Das Vertragsverhaeltnis zwischen dir und deinen Lieferanten hat nichts mit dem Vertragsverhaeltnis zwischen dir und deinen Kunden zu tun. Bei der Gewaehrleistung haftet immer der Haendler, gegenueber deinen Kunden also du. Entsprechende Anspruech deiner Kunden kannst du also niemals auf deine Lieferanten abwaelzen (sehr wohl kannst du dort aber moegliche eigene Ansprueche geltend machen).

Wie du Gewaehrleistungsansprueche deiner Kunden erfuellst, bleibt ganz allein dir ueberlassen. Sind sie berechtigt, musst du sie einfach erfuellen. Ob du die Teile dann beim Hersteller oder in einer von diesem autorisierten Fachwerkstatt in den ordnungsgemaessen Zustand versetzen laesst (moeglicherweise auf deine Kosten) oder ob du das selbst machst, ist allein deine Sache. Ob, wo und wie teuer du eventuell benoetigte Ersatzteile bekommst, ist ebenfalls dein Problem. Manchmal mag es da wohl der einfachste und billigste Weg sein, einfach ein neues Teil zu kaufen und dem Kunden dieses im Austausch gegen das maengebehaftete zu geben.

Bei der Garantie kommt es hingegen einzig auf die Garantiebedingungen des Garantiegebers an (i.d.R. also des Herstellers). Damit hast du nur insofern etwas zu tun, als du bei Geraeten, bei denen der Kunde eine Garantie erwarten kann, auch dafuer sorgen musst, dass er die bekommt (oder du weist bereits vor dem Verkauf darauf hin, dass es keine gibt). Mit der Abwicklung von Garantieanspruechen hast du als Haendler hingegen nichts zu tun.

Gibt der Garantiegeber z.B. nur fuer solche Geraete Garantie, die im von ihm autorisierten Fachhandel gekauft wurden, dann ist es voellig egal, ob du als Haendler im Grosshandel oder im Einzelhandel gekauft hast. Wenn du dann kein vom Garantiegeber autorisierter Fachhandel bist, gibt's fuer deine Kunden auch keine Garantie. Manchmal wird die Garantie auch auf solche Geraete beschraenkt die fuer den jeweiligen Markt produziert wurden. Erwischst du dann irgendwo nen billigen Import, gibt's auch hierfuer keine Garantie. Du musst also bei jedem Teil genau auf die Garantiebedingungen achten.

@DerCAM

hey danke, das war jetzt klar und deutlich erklärt. Vielen Dank.

Wirklich eine Klasseantwort - Lob!

und könnte somit eigentlich keine 2 Jahre Gewährleistung anbieten?

Das ist dem Gesetzgeber eigentlich egal, wenn du als Händler einem Verbraucher was verkaufst.

Ja klar. D.h., man hat dann immer so eine kleine Verschiebung drin, was die Gewährleistung und Garantie betrifft, falls man ein Artikel verkauft und diese genau kurz vor Ablauf der 2 Jahre auftritt. (Beim Widerruf ist es ja das gleiche Spiel ne) Ich kaufe was, Kunde widerruft kurz vor 2 Wochen, dann kann der Händler selber nicht mehr selber widerrufen.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich bin der Meinung das Garantie und Service nur unter Handelvertrag mit den Hersteller der Produkte vereinbart werden muss ( kein Servicevertag kein Service und keine Rückgabe der Gewährleistung durch den Hersteller) , auch wegen der MwSt.. Baumarkt und Media Markt holen sich ja auch den Servie und Garantie vom Hersteller, da die zwar Geräte Prüfen können aber nicht reparieren, da gehts zum Hersteller.

L. g. Aral59

Wäre viel Aufwand, wenn man für jede Produkt oder jeden Artikel immer die Garantie einholen müsste (und dann noch prüfen, ob es für den Erstkäufer oder auch dem Endverbraucher gilt)

Mein Tipp:***** Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen BGB § 335 >>> §364*** ** Ich hoffe das mein Tipp, deine Frage Fachlich beantwortet.

L. G. Aral59

Danke, werde ich mir mal anschauen, was sich dahinter genau verbirgt.