Gewächshaus im Garten Nachbarschaftsrecht?

2 Antworten

Eigentlich sind bei diesen Maßen und einem Gewächshaus im Garten gar keine Grenzabstände einzuhalten, aber im Sinne der Nachbarschaft könnte man den Nachbarn fragen, wenn man mag. Schrebergartenverordnung, bzw. Satzung können Ausnahmen bilden, eher aber unwahrscheinlich in dem Fall

Am besten mit dem Nachbarn vorher absprechen, ob es für ihm OK ist. Dann können evtl. Probleme im Vornherein verhindert werden.

Auch die Höhe dürfte wegen dem Schatten von Interesse sein.

Die Höhe und der Schatten eines Hauses aus Glas spielen da auch keine Rolle...6,25 m² Grundfläche sind hier entscheidend für die nicht erforderliche Genehmigung. Ohne Genehmigung gibt es diesen Grenzabstand nicht, die Höhe dürfte 3,00 Meter kaum übertreffen