Getrenntlebende Eltern bringen und abholen wie geregelt?

3 Antworten

Ja, die Mutter darf sich weigern.

Kosten und Mühen des Umgangs trägt alleine der Umgangsberechtigte.

Holen und bringen ist die Pflicht des Umgangsberechtigten, in Deinem Fall also Deine.

Du mußt für Deinen Umgang selbst sorgen. Die Mutter ist nicht Deine Bedienstete, sie hat ihre eigenen Pflichten.

Das kann dir u.U. als Kindesentziehung ausgelegt werden.

Willst Du wirklich Geld für Anwalt und Richter ausgeben, der dir dann einen Bescheid ausstellt, dass Du die Kinder abzuholen und zu bringen hast?

Wir haben beide das sorgerecht 

@sarahsabrinam

Ja und?

Du hast das Umgangsrecht, Du bist in der Verantwortung bei der Mutter abzuholen und wieder zurück zu bringen.

Diese Pflicht kannst Du nicht der Mutter aufdrücken, wenn diese nicht will.

Es ist faszinierend bei solchen Fragen die Antworten zu lesen und daraus ein Rate-Spiel über das Geschlecht der jeweiligen User zu machen. Du bist z.B. eindeutig dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen, während unser Doktorfruehling ganz gewiss dem männlichen Geschlecht angehört. Die einzige neutrale Antwort bisher kommt von Schuhu. Schade, dass viele sich bei den Antworten nicht selbst für einen Augenblick zurücknehmen können.

P.S. Auch wenn du recht haben solltest, ist deine Antwort alles andere als respektvoll formuliert und ein kurzer Blick in deine Fragen liefert dafür schon die Erklärung. Pauschalieren ist ka'cke. :)

Dann behalte es dich bei dir, wenn die alte kein wert drauf legt

Dann schickt die Alte die Polizei. Das ist Kindesentziehung.

Kosten und Mühen des Umgangs sind alleine vom Umgangsberechtigten zu tragen.

Du schon wieder, Deinen Militantismus kenn ich schon

@Doktorfruehling

Ich wusste doch, dass mir ihr Name bekannt vorkam. :)

furchtbar gekraenktes Frauchen irgendwie

Ich hoffe, dass die Mutter einsieht, dass es nicht unbedingt im Sinne ihres Kindes ist, solche Kinkerlitzchen überhaupt zu diskutieren. Warum sollte sie dem Kind das Gefühl geben, sie wolle es gar nicht mehr haben, wenn es beim Vater war, und es darum nicht abholen?

Kosten und Mühen trägt der Umgangsberechtigte.

Warum diskutiert der Vater da mit der Mutter? Warum sollte er seinen Pflichten nicht nachkommen müssen und diese der Mutter aufdrücken?

Immerhin darf er sich dafür das hälftige Kindergeld vom Unterhalt abziehen...

@Menuett

Immerhin darf er sich dafür das hälftige Kindergeld vom Unterhalt abziehen.

Ich höre es brutzeln, das müssen die kochenden Emotionen sein ...

Wieso sollte er das nicht dürfen? :)

@Hacker48

Ganz einfach:

Damit versucht er eine wie auch immer geartete Beziehung zur Mutter zu erhalten. Er versucht sie für seine Pflichten verantwortlich zu machen.

Da kann man sich dann direkt vorstellen, warum sie sich getrennt haben.

Emotionen kannst Du knicken. Ich bin glücklich verheiratet - habe aber die entsprechenden beruflichen Erfahrungen.

Sie sind getrennte, jeder hat seine eigenen Pflichten und Rechte.

Das kann man nur aufweichen, wenn man sich mit der Ex gut versteht. Das ist hier nicht der Fall.

@Menuett

Wow, ich bin beeindruckt. Du solltest Psychologin werden. :)

Das alles schließt du aus zwei Zeilen Text? Auf Grundlage welcher beruflichen Erfahrungen du zu diesem Urteil gekommen bist, möchte ich lieber nicht wissen. Aber gut, ich verfüge nicht über diese Erfahrungen, daher werde ich das jetzt nicht weiter diskutieren, Tatsache ist dennoch, dass du sehr passiv-aggressiv schreibst, ohne den Fragesteller oder den Fall überhaupt zu kennen und das lässt mich dann doch an deiner Objektivität zweifeln.

Nun ja, jedem das Seine ...

@Hacker48

@ Menuett: Warum du gerade meinen Post aussuchst, um deinen kalten, nur auf rechtliche Verpflichtungen ausgerichteten Beitrag zu schreiben, ist wohl dein Geheimnis. Ich hatte versucht, den Leidtragenden bei diesen Kleinkriegen getrennter Paare, nämlich das Kind, in den Vordergrund zu stellen. Hast du wohl nicht so bemerkt.