Getrennte Wohnungen Steuerklasse

5 Antworten

Hallo, die Gemeinde kann Euch nicht vorschreiben, welche Steuerklasse Ihr zu haben habt! Letztendlich wird dies erst bei einer getrennten oder gemeinsamen Steuererklärung interessant. Was geht das die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt an? Vor vielen Jahren hatte ich meinen Ehemann verlassen, ohne die Steuerklasse zu wechseln. Ich bin sogar ins Ausland gegangen, und das hat die Gemeinde (Hamburg) nicht gekümmert. Erst als ich selbst eine neue Steuerklasse beantragt habe (weil klar war, dass ich nicht mehr zurück wollte), wurde das auch entsprechend berücksichtigt. Das habe ich im übrigen auf der Steuererklärung gemacht, indem ich Antrag auf getrennte Veranlagung gestellt habe - die Scheidung war zu dem Zeitpunkt noch nicht durch, aber ich lebte schon seit einem halben Jahr nicht mehr in der "ehelichen Gemeinschaft" - Gg

Gib an, dass es der Zweitwohnsitz ist und fertig.

Du gibst also den Rat, wissentlich falsche Angaben zu machen?

Übernimmst du auch die Haftung für die Konsequenzen?

kopfschüttel

Die Steuerklassen müßt ihr auf keinen Fall wechseln, wenn ihr keine Scheidungsabsichten habt. Ihr könnt nicht gezwungen werden in einer Wohnung gemeinsam zu leben. Könnte aber sein, dass du dich ummelden mußt. Ansonsten mußt du meines Erachtens nach keine weiteren Angaben machen.

entscheidend ist, ob ihr dauerhaft getrennt lebt! wenn ihr euch einig seid, dass dies nicht der fall ist, teilt ihr es in einer gemeinsamen erklärung der gemeinde mit; die muß eure pers. entscheidung dann akzeptieren!

ja, rede moit dem sachbearbeiter, sage, dss ihr definitiv (das muss aber dann so sein..), in 3 montaten wieder zusammenzieht, wg mietvertrag oder bla bla:-)

das klappt scon.. lg