Getrennt lebend und trotzdem gemeinsam ein Kredit aufgenommen

4 Antworten

Der Kredit hat mit eurer Scheidung überhaupt nichts zu tun. Wichtig ist nur, dass ihr beide offensichtlich Kreditnehmer seid. Es zählt also nur der Vertrag, den ihr beide mit dem Darlehensgeber geschlossen habt. Wahrscheinlich steht ihr gesamtschuldnerisch in der Haftung dem Kreditinstitut gegenüber. Das bedeutet, dass jeder von euch für den Gesamtbetrag haftet, wenn der andere zahlungsunfähig ist - egal, ob ihr getrennt oder geschieden seid oder noch zusammenleben würdet. Oder bist du keine Kreditnehmerin und "nur" Bürgin? Auch dann bist du letztlich dem Kreditgegenüber haftbar, wenn dein Mann die Verpflichtungen nicht einhalten kann. Lies noch mal im Darlehensvertrag nach.

Wenn ihr beide erklärt, dass ihr getrennt lebt, wird das nicht weiter vom Gericht überprüft. Wozu auch?

Du haftest auch in der Zukunft für den Kredit voll.

Hallo kkk333, 

grundsätzlich kann die Ehe nur geschieden werden, wenn sie zerrüttet ist. Dies wird, wenn beide Partner die Scheidung einvernehmlich wollen, nach einem Trennungsjahr angenommen. Dabei darf zwischen den Ehepartnern keine häusliche Gemeinschaft mehr bestehen und es muss erkennbar sein, dass diese auch nicht mehr hergestellt werden soll. Das geht sogar, wenn beide Ehepartner noch in ein und demselben Haus/Wohnung leben. Voraussetzung ist jedoch, dass sie dabei "getrennt von Bett und Tisch leben". Die Finanziellen Verhältnisse haben aber primär keinen Einfluss auf das Getrenntleben. Es kann höchstens ein Indiz dafür sein, dass die Ehepartner die häusliche Gemeinschaft eventuell wieder herstellen wollen. Wenn ihr aber gut begründet darlegen könnt, warum der eine Partner mit für den Kredit des anderen haften soll und dies gerade keinen Einfluss auf die Zerrüttung der Ehe hat, sollte das einer Scheidung eigentlich nicht entgegenstehen. 

Hier kannst du noch einmal alles über die Voraussetzungen einer Ehescheidung nachlesen: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/voraussetzungen-fuer-die-ehescheidung

LG