Getränkeverkauf bei öffentlichen Veranstaltungen

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  1. Als erstes brauchst du eine Straßenlandsondernutzungserlaubnis dafür, dass du auf der Straße handelst.

  2. Dann brauchst du eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) für den Verkauf von alkoholfreien Getränken und Bier in fest verschlossenen Behältnissen.

  3. Solltest du die Bierflaschen vor Ort öffnen oder zulassen, dass sie an deinem Stand getrunken werden, brauchst du eine Ausschankgenehmigung (Gestattung) nach § 12 GastG.

Das Erste und Dritte. bekommst du vom Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks, in dem du verkaufen willst. Die Reisegewerbekarte vom Ordnungsamtes deines Wohnbezirks.

Als Gewerbetreibender musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben und auf die Gewinne des Gewerbes genauso viel Steuern zahlen, wie auf dein übriges Einkommen.

Du musst dir eine Ausschankgenehmigung holen. Dazu brauchst du je nach dem eine Standgenehmigung und die Genehmigungen der Getränkehersteller.

Ich persönlich denke, dass du damit in Berlin eher weniger Chancen haben wirst, es rentabel zu gestalten. Dafür gibt es schon genug Leute, die die gleiche Idee hatten.

Wenn du es aber wirklich machen willst, rate ich dir, einen Steuerberater aufzusuchen, der auf sowas spezialisiert ist. Es gibt auch diverse Seminare, bei denen man erklärt bekommt, was dabei zu beachten ist.

du benötigst für dein Vorhaben zunächst einen Gewerbeschein und zum weiteren für jede Veranstaltung eine Erlaubnis vom Ordnungsamt.

Ansprechen solltest du bei der Erlaubniseinholung, ob du verpflichtet bist entsprechende Toiletten (Dixi-Klo) zur Verfügung stellen musst.

Eine Schankerlaubnis wird beim Flaschenbier nicht benötigt.

Steuerlich bist du Unternehmer und das Finanzamt wird dich auffordern, monatlich bzw. quartalsweise deine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen. Alle anderen steuerlichen Dinge führst du im Rahmen der Abgabe deiner Steuererklärung jeweils bis Mai des Folgejahres durch.

Nicht Gewerbeschein, sondern Reisegwerbekarte, denn er verkauft ja nicht an einem festen Ort !

Bei dem Verkauf von alkoholischen Getränken braucht man meines Wissens immer eine Ausschankgenehmigung. Ich glaube, dass zudem auch eine Art Sondernutzungserlaubnis für den generellen Verkauf auf öffentlichen Straßen notwendig ist- alternativ die Erlaubnis des Besitzers vom Gelände, auf dem du verkaufst.. Das du einen Gewerbeschein brauchst, dürfte dir ja klar sein. Von den Steuern habe ich keine Ahnung.