Getränke/Speisen mit ins Schwimmbad nehmen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Naja,die haben Hausrecht,ist wie mit`n Kino....

trotz hausrecht kann man ja nichts ungesetzliches verlangen, oder?

@CapNRW

Bevor du dich mit denen anlegst,schmuggel heimlich das Getränk oder Essen rein....Ich frag mich,was Leute machen,die nur selbstzubereiteten Tee trinken können...

@Tomatensaft123

darum geht es ja, ich will nichts heimlich machen müssen, wenn so ein verbot gegen geltendes recht verstößt...

@CapNRW

Och,wenn du älter wirst,wirste das auch eher heimlich machen,als dich rumzustreiten/Hausverbot zu riskieren....Muß nur oft genug passieren...;o)

@Tomatensaft123

ich bin mitte vierzig...lach, aber meine beiden töchter knabbern nur eine kleinigkeit mal zwischendurch und ich bin es leid mich wie ein verbrecher aufführen zu müssen...

@CapNRW

Verstehe...Ich glaub die können darauf bestehen,wenn du nicht nen Attest vom Arzt vorlegen kannst,dass sie bestimmtes Essen nur essen können...

Diese Frage ist zwar schon etwas älter, jedoch möchte ich hier auf ein Rechtsentscheidung vom LG Stade und das OLG Brandenburg, eingehen, da sie ja dennoch aktuell ist, hierbei haben diverse Fitnestudios versucht im zuge ihres hausrechts versucht Mitgliedern das mitnehmen von getränken zu verbieten.

Jedoch ist es nach sportlicher Tätigkeit "unumgänglich" Getränke einzunehmen und das mitglied müsste deshalb diese kaufen. Selbst wenn diese zu wahnsinnig überteuerden Preisen verkauft werden.

Die folgen davon ist eine "unangemessene Benachteiligung des Mitglieds/Kunden"

http://www.jurawelt.com/aufsaetze/zivr/8263

Ich sehe im schwimmbad dazu parallelen:

Erstmal sind Schwimmen Rutschen Wassergymnastig sportlich aktivitäten bei den viel Energie und wasser verbraucht wird, ebenso wird beim schwitzen in der Sauna eine Menge Wasser benötigt.

Zudem ist benötigt man so oder so bei einen 12 Stündigen aufenhalt an einem Ort eine gewissen Menge an Nahrung.

Ich möchte hier deshalb einfach einmal eine milchmädcherechnung aufstellen:

nehmen wir jetzt mal an ein Erwachsener Vater möchte mit seinen zwei Jugendlichen Söhnen das Schwimmbad "Therme Erding" besuchen. Sie wollen die maximale zeit von 14 Stunden im Schwimmbad bleiben. (9 - 23 Uhr) Sie zahlen dafür insgesamt 105 Euro (93 Eintritt + 12 Wochenendzuschlag)

Sie haben bereits gefrühstückt und einen halben liter Orangensaft getrunken.

Der empfohlene mindestagesbedarf eines Erwachsenen sind 2-3 liter Wasser am Tag. Nehmen wir jetzt einmal an das die drei im Durschnitt 6 Liter Flüssigkeit am Tag zu sich nehemen, durch die Erhöhte aktivität jedoch benötigen sie für diesen Tag 12 Liter Flüssigkeit.

Dies alleine in Normal 0,4 Wassergläßer umgerechnet ergibt 30 Gläßer wasser je 3 Euro was 90 Euro entspiricht.

Auch müssen die drei mindestens in dieser Zeit jeweils zwei normale Mahlzeiten zu sich nehmen und noch eine kleine. Ich gehe daher von zusätlichen ausaben von 6 mal ca. 8 Euro pluss 3 mal 3 Euro aus was zusatsausgaben von nochmals 57 Euro entspricht.

Zusammengenommen sind dies 147 Euro.

Dies entspricht ca 140 % des Eintritspreises.

Aufgrund dieser ungerechtfertigen Zusatzkosten und des oben genannten Urteils bin ich mir ziemlich sicher das das Gericht auch hier zu gunsten des Kundes entscheidet.

Anders würde es jedoch ausschauen wenn das schwimmbad kostenfrei wasser anbieten würde und mitgebrachtes essen in bestimmten bereichen erlauben würde.

An alle Hausrechtexperten: Hausrecht ist in erster Linie dafür da für die Sicherheit der Menschen und deren Eigentum zu sorgen.

Ebenso ist es dazu da die Interessen der Eigentümer und Kunden durchzusetzen.

Jedoch ist Hausrecht keine Wilkür und bedeutet nicht das der Eigentümer alles machen kann was er will. Beispielsweise darf ein Barbesitzer keinen Kunden rauswerfen nur weil er ihn nicht mag.

Auch ist Hausrecht nicht dazu da um menschen auszubeuten. Zum Beispiel dürfte ein Mexikanischer Bar besitzer ein wasser nicht plötzlich für 500 Euro verkaufen nur weil sich jemand im Schärfegrad der Soße geirrt hat.

Letzendlich würde ich dennoch jeden Raten solange hierzu noch kein Rechtspruch vorliegt heimlich essen und trinken ins Bad mitzunehmen um ärger zu vermeiden, es sei den er ist bereit einen langen und kostenintensiven Rechtsstreit zu führen.

Ps: Ich möchte darauf hin weißen das ich kein Jurist bin. Ich gebe kein Gewähr auf die richtigkeit meiner Aussage, sie war nur ein Gedankenspiel meinerseits. Die Preisangaben für das Essen und Trinken wurden aufgrund mir bekannter preise in Geschäften gemacht und entschpricht nicht zwingen denen im oben genannten Schwimmbad. Die wahl des Schwimmbads kommt daher das ich dieses Morgen besuchen werde und ist daher eher zufällig.

Daher wünsche ich jeden viel spaß im schwimmbad

Das wird durch die jeweilige Hausordnung geregelt, steht dort nichts ist es erlaubt. Ich persönlich kenne keine Schwimmbad, die es verbieten. Ich kenne nur Bäder, die Behälter, Flaschen aus Glas verbieten. Allerdings nur wegen der Bruchgefahr und der Gefahr von Schnittverletzungen.

in eies restaurant ist doch nichts anderes. wenn jemand selbst verkauft darfst du keine mitgebrachten speisen essen.

das nennt man hausrecht und es steht in der haus und badeordnung

natürlich ist ein schwimmbad etwas anderes als ein restaurant... im schwimmbad habe ich ja immerhin über zwanzig euro eintritt bezahlt...

ich nenne das abzocke und nicht hausrecht....

@CapNRW

genau das ist der punkt mit dem kauf der eintrittskarte akzeptierst du die haus und badeordnung

@Bademeisterin

damit akzeptiere ich aber doch nicht, dass meine rechte lt gesetz ausgehebelt werden und das genau ist ja meine frage, hat dieses verbot rechtlich überhaupt bestand? oder kann man den betreiber dazu bringen die schilder zu entfernen...

die wollen natürlich ihre eigenen Produkte verkaufen bzw. mit essen und trinken Zusatzeinnahmen haben. sie haben Hausrecht und dürfen ähnlich wie Kinos und Theater ihre Produkte verkaufen, aber das Mitbringen verbieten

die frage ist ja nicht was die wollen, sondern was erlaubt ist....

@CapNRW

Hausrecht