Getränke in Partykeller verkaufen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da musst du dir keine Gedanken machen.

Voraussetzung für eine gewerbliche Tätigkeit ist die Absicht der Gewinnerzielung. Das heißt, wenn du etwas verkaufst oder eine Leistung anbietest, mit der Absicht daraus einen finanziellen Vorteil zu ziehen. Das ist hier jedoch nicht der Fall.

Das was du machst ist eine private Feier, bei der lediglich deine eigenen Unkosten gerecht auf die Gäste aufgeteilt wird. Du bist quasi lediglich in Vorkasse getreten und holst dir auf diese Weise deine Ausgaben zurück.

Hallo

Wenn du mit der Weitergabe keinen Gewinn machst, hast du steuerlich im kleinem Rahmen auch keine Probleme... Der Verkauf ist dann so in Ordnung.

Ok, Dankeschön für die schnelle Antwort 👍🏻

Keine Umsatzsteuer wird fällig?

@schleudermaxe

Kein Gewerbe, keine Unsatzsteuer. Es handelt sich ja nur um einen Unkostenbeitrag, für den dann später wieder für Alle eingekauft wird. Laut seinen Angaben hält sich das auch in dem Rahmen, in dem ein Gewerbe nicht ansatzweise in Frage käme

Kann das rechtliche Probleme geben?

--> Ja

Für diese Tätigkeit brauchst du eine Schank Lizenz ,da dein "Partykeller" dann zum Gewerblichen Fläche wird. Dazu musst noch ein Klo bereitstellen. Ebenso müsste dein Partykeller die Gesetzlichen Auflagen für die Gastronomie erfüllen.

Den Antrag musst bei der Stadt dir holen und so eine Lizenz ist Kostenpflichtig. Ob sich das Lohnt ,ist eine andere Sache.

Wenn Ihr nur untereinander im Partykeller was euch zu trinken Organisieren wollt. Dann Stellt eine Liste auf wer was Trinken will ,dann legt Ihr alle das Geld in die Kasse und einer geht dann den Kram im Markt einkaufen.

Auf anderen Websites steht das das als Gewerbe zählt und angemeldet und versteuert werden muss...

Siehe Text weiter oben.

Genauere Angaben? Wie oft finden diese Kellerparty statt, wieviele leute kommen, wie teuer sind die getränke

Die Partys werden unregelmäßig stattfinden, so ca. 1x pro Monat. Ca. 7 Leute. Und die Getränke werden den gleichen Preis haben wie in dem Laden wo ich sie eingekauft habe.

@derbastian2002

Eigentlich sollte es dann kein Problem sein, denk aber an den Jugendschutz wenn du was an Jugendliche gibts also alkoholische Getränke kann es Probleme geben.

@Anonymous2626

In den Partykeller kommt sowieso niemand unter 18, demnach ist das kein Problem. Danke trotzdem für den Hinweis

@Anonymous2626
 denk aber an den Jugendschutz wenn du was an Jugendliche gibts also alkoholische Getränke kann es Probleme geben.

Wenn, dann ggf. nur mit den Eltern, jedoch nicht rechtlich. Denn das JugSchG verbietet die Abgabe und das Gestatten des Verzehrs lediglich in Gaststätten, Verkaufsstellen und in der Öffentlichkeit.