Geteiltes Sorgerecht, verreisen ohne zustimmung?
Guten Tag.
Meine Frage bezieht sich auf das geteilte Sorgerecht.
Wenn 2 Personen getrennt leben und ein gemeinsames Kind haben, eine der beiden Personen aber für 14 Tage in den Urlaub reisen möchte mit dem Kind (Innerlands) muss der andere Elternteil zustimmen oder kann man da ohne bedenken in den Urlaub fahren?
Grüße
2 Antworten

das gemeinsame sorgerecht spielt bei umgangsrecht überhaupt keine rolle.
wenn mit dem umgangsberechtigten eine urlaubsregelung geschlossen wurde, dann kann der umgangsberechtigte in den urlaub im inland wohin er will. der betreuende elternteil, kann in den urlaub fahren wann er will, wenn der umgang nachgeholt wird, sollte er in den urlaub fahren.
ist keine umgangsregelung beschlossen worden die urlaub beinhaltet, dann werden die eltern wohl reden müssen. dann kann der umgangsberechtigte nicht einfach 14 tage irgendwohin verschwinden

Wenn du nicht gerade nach Syrien oder Bagdad reisen willst, kannst du das machen.