Geteiltes Sorgerecht. Lebensmittelpunkt bei mir. In wie weit, darf Vater mir reinreden?

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da die kinder bei dir leben, entscheidest du im rahmen deiner alleinigen alltagssorge wo die kinder sich aufhalen, wer sie betreut und auch wo sie schlafen während deiner schichten. den kv geht das alles garnichts an.

er hat umgangszeiten und in diesen zeiten kann er im rahmen seiner alleinigen alltagssorge entscheidungen treffen, die dich nichts angehen.

also bleib entspannt und erkläre ihm das es deine entscheidung ist, die genauso ablaufen wird und dann ist die diskussion beendet.

wenn du nur noch schichten arbeitest wäre zu überlegen, ob es besser wäre die kinder ziehen zum vater und du nimmst umgang wahr. ist das eine option für dich?

unterm strich lass ihn reden und lebe dein eigenes leben.

Vielen Dank.

Nein, das ist keine Option für mich. Da der kv tagsüber von 7 Uhr bis 17 Uhr unterwehs ist. Ich habe extra eine Stelle in der Nacht gesucht, damit ich 1. nach Schule und Kindergarten bei meinen Kindern bin und vor allem Hausaufgaben mit meiner Tochter machen kann und 2. damit ich auch genügend Geld für uns drei habe. Ich arbeite ca. 12 Nächte im Monat und den Rest bin ich daheim. Also denke ich sind sie doch bei mir ganz gut aufgehoben.

Wenn es um sein Umgangswochenende geht, sagt er ja auch ich habe mich da nicht einzumischen und darf nichts sagen, aber er denkt er darf das bei mir. Mir fehlten langsam auch echt die Nerven, mich mit ihm rum zu ärgern, da er meint sich in alles was unser Leben angeht einzumischen.

Und ich weiß nicht, wie ich das unterbinden kann. Er sagt mein Leben und ich interessieren ihn nicht, es geht allein um die Kinder, aber bei genauerer Betrachtung ist das nicht der Fall. Vor ein paar Wochen, hat er mir einen Unfalltod gewünscht, damit die Kinder "in einem geregelten Umfeld" aufwachsen. Da frag ich mich, was bei mir nicht geregelt ist Und wie er das seinen Kindern wünschen kann.

Ich bin einfach müde davon, mich mit ihm rum zu ärgern.

@Sue1407

somit wäre der vater mit geregelter tagschicht vielleicht doch die bessere option. die meisten menschen arbeiten in diesem zeitsegment und planen die betreuung um die kinder herum. es könnte also ein sauberes wechselmodell konzipiert werden. 14 tage deiner nachtschichten bleiben die kinder beim vater, 14 tage deiner tagschichten dann bei dir. wechsel alle 2 wochen.

vielleicht hängst du dir das in den hinterkopf, falls kv selbst irgendwann drauf kommt oder bereits drauf gekommen ist und den ausbau des gegenseitigen umgangs so ausweiten möchte. dann bist du nicht unvorbereitet. eine solche regelung könnte er gerichtlich locker durch bekommen.

in allem anderen hast du natürlich recht und solltest mal überlegen, ob du die kommunikation auf ein absolutes minimum runterschraubst und dies auf die umgänge minimierst. damit erstmal ruhe reinkommt. auch solche dinge wie wann du schicht hast und wie da die betreuung geklärt wird, müsste garnicht an deinen ex rankommen. frage ist wer hat ihm das kommuniziert?

@markusher

Ja klar, das hatte ich auch schon im Hinterkopf. Aber da er wie gesagt morgends um 7 Uhr anfängt, wäre gleich am Morgen für die Kinder ein Betreuungswechsel da. Da wir auf dem Land wohnen, und die Betreuung hier erst um halb acht beginnt.

Bei mir haben die Kinder einen Betreuungswechsel am Abend und ich bringe sie ins Bett. Und meine Schwester ist in diesem Fall die bessere Wahl, da sie die Kinder eben bis zur Schule und Kindergarten nur durch sie betreut sind und ich die Kinder danach wieder nehme. Der kv hat seine Mutter, die damals schon bei der Kinderbetreuung schnell an ihre Grenzen kam. Und so müsste sie 2x am Tag zu uns fahren, was früher schon ein Problem für sie darstellte. Er als Vater hätte am Ende doch am wenigsten Kontakt zu den Kindern.

Bleiben die Kinder wie gewohnt bei mir, hat keiner eine extra Fahrerei, da der kv eben in einem anderen Ort wohnt und er auch keinen Führerschein besitzt. Die Kinder sind an ihre Tante auch sehr gewohnt und haben keine Probleme damit, bei ihr zu schlafe. Im Gegenteil. Seine Begründung, warum er will, dass sie bei ihm schlafen ist, weil seiner Meinung nach, die Kinder meiner Schwester schlechter Umgang sind.

Ich arbeite, immer am Wochenende, wenn die Kinder beim Vater sind, d.h. es sind pro Tour 3-4 Nächte, wo sie bei der Tante wären. Ansonsten bin ich immer da.

Es gibt für mich einfach zu viele Punkte die dagegen sprechen.

@Sue1407

das lass alles tiefenentspannt auf dich zukommen. wenn er was ändern will, soll er klagen - würde ich nie aussprechen, aber unter dem punkt verbuchen. solange er seinen umgang regelmäßig nachkommen kann, würde ich auf durchzug stellen. dann lebt es sich viel entspannter. lass ihn reden.

meine "böse schwester" nimmt mein kind auch regelmäßig oder ich ihre. das fällt garnicht wirklich auf, wer wo gerade ist. unterm strich ist es doch familie. ich wünsche dir eine riesige portion gelassenheit :)

Gar nichts hat er zu melden und du musst die Kinder gesichert nicht zu ihm bringen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.

Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.

Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Kommt drauf an du hast es ja so entschieden bzw. Geregelt.

Aber hast du mal gefragt was die Kinder wollen ?

Ja sie freuen sich drauf, wenn sie bei ihrer Tante schlafen dürfen.

Sagen wir es mal so: ich finde es ziemlich traurig, dass du die Kinder lieber bei deiner Schwester unterbringst, als bei ihrem Vater, der sie wahrscheinlich wahnsinnig vermisst, und sie ihn auch. Und das vermutlich, ohne überhaupt mal mit ihm geredet zu haben, ob das möglich wäre, oder? Sollte er nicht die erste Wahl sein?

Rechtlich ist das vermutlich okay, solang er nicht dagegen angeht, aber moralisch find ich es ziemlich unterirdisch.

Klar fände ich es besser, wäre er meine erste Wahl. Aber wir hatten schon viele Streitigkeiten. Deswegen auch der Beschluss vom Gericht. Er hat, was das tägliche Leben der Kinder angeht keine Ahnung. Er informiert sich weder bei mir, noch bei der Schule noch im Kindergarten über seine Kinder. Er hört mir nicht zu wenn ich ihm etwas über die Kinder erzähle. Und er geht jeden Samstag arbeiten, wenn er die Kinder hat anstatt die Zeit mit den Kindern zu verbringen. In wie weit soll er sie denn dann vermissen? Ich weiß, es klingt bösartig, aber wenn ich alles hier schreiben würde, was vorgefallen ist, könnte man meinen Standpunkt auch besser verstehen.