geteielltes sorgerecht! wie oft darf man sein kind sehen bei trennung

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Natürlich darfst du dein Kind sehen wann immer du möchtst, gerade weil ihr gemeinsammes Sorgerecht habt. Vom Gesetz her kann die Mutter des Kindes dir das nicht verbieten, es sei denn es würde dem kind schaden z.B.du schlägst es. Laut Gesetz, hat der Partner, bei dem das Kind lebt, alles zu unterlassen was die Bindung zum anderen Elternteil stört(BGB). Und was deine neue Freundin betrifft, so hat sie mit deinem Einverständnis ein Umgangsrecht mit dem Kind, so lange es dem Kind nicht schadet. Das Umgangsrecht bestimmt immer der, bei dem sich das kind gerade aufhält(BGB). Auch wenn deine Ex sie nicht mag. Ich lebe selber mit einem Mann zusammen, der bereits 2 Kinder hat (3Jahre alt)und die Ex mag mich auch nicht. wir waren beim Jugendamt und beim Anwalt, beide haben keine Einwände, so lange es den Kinder damit gut geht. Und ich kann nur sagen, es geht ihnen sehr gut.

Es gibt keine gesetzlich verbindlichen Vorschriften über Art und Umfang von Besuchskontakten in Trennungssituationen. Das alles sind nur Orientierungen (wie z.b. alle zwei Wochen übers Wochenende). Vorrangig sollte sein, dass ihr euch selber einigt und bei der Einigung primär die Bedürfnisse des Kindes im Blick habt. Eine Einigung sieht dabei immer so aus, dass jeder ein wenig von seinen Vorstellungen zurückgeht und dem anderen zugeständnisse macht und man sich quasi in der mitte trifft. Wenn das nicht möglich ist, empfehle ich ein gemeinsames Beratungsgespräch beim hiesigen Jugendamt. Es kann oft helfen, wenn eine neutrale Person bei der Einigung mithilft. Wenn das auch nichts bringt, bleibt dir noch der Weg zum Familiengericht.

da sollte deutlich mehr drin sein! ich bin kein fachmann, unter geteiltes sorgerecht verstehe ich was anderes. (ok wie oben steht, in dem alter ist das wohl noch anders) ... ihr solltet das aber schriftlich regeln, damits auf dauer keinen stress gibt

das find ich auch das man mit geteielten sorgerecht so abgespeist wird und nur da ist um unterschriften zu setzen das ist typisch für deutschland..... will man sich um sein kind kümmern ist es nicht recht und man bekommt auch keins :(

rechtlich gesehen, brauch sie dir das kind weil es noch zu klein ist, nicht über nacht mitgeben... einmal in der woche für ein paar stunden,darauf hättest du einen anspruch... mehr nicht.. selbst wenn ihr etwas anderes schriftlich veinbaren würdet, wäre der vertrag null und nichtig... leider. versuch dich mit deiner ex zu arangieren.. was anderes bleibt dir da wohl nicht übrig!

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wer hat dir denn so einen quatsch erzählt?

@jumba

... wieso quatsch?

ich danke euch bin ich doch schon wieder etwas schlauer.

Nur das dumme ist,einigen ist mit ihr gerade gar nicht drin, sie stellt sich so quer das nichtmal engste freunde oder verwante an sie ran kommen. Sie schaltet einfach auf durchzug, ohne die kleine zu sehen,

eigentlich rät man bei so kleinen kindern ein bis zweimal die woche für einige studen. im prinzip wäre auch alle zwei wochen eine übernachtung drin. das könnte das kind auf alle fälle vertragen u. ist auch nicht zu klein dafür.

@jumba

richtig die kleine ist nicht doof die bekommt alles mit und man merkt auch ihre stimmung. ich veruche jede freie minute mit ihr zu verbringen, weil ich auch viel arbeiten bin und sie da auch schon auf der strecke bleibt.