Gestern bei Rewe einkaufen trotz Hausverbot (dachte nur ein jahr) und an kasse hingewiesen,dass ich laden nie mehr betreten darf.bekomme ich nun anzeige?

2 Antworten

Ja,vermutlich wegen Hausfriedensbruch.Die voraussichtliche Strafe die Dich erwarten könnte,ist höher als Ladendiebstahl,insbesondere wenn diese gestohlenen Sachen gerinwertig sind,oder Du gestohlen hast,weil Du Hunger und kein Geld hast.Dies sind sogenannte Bagatelldelikte,die unter einem subjektiven Rechtfertigungsgrund,sogar in Geldbuße umgewandelt werden können.Bitte wende Dich umgehend an einen Anwalt,Muß kein Fachanwalt für Strafrecht sein.Du sagst ,das Du in irriger Annahme,in einem Laden eingekauft hast,wo Du Hausverbot hattest.Dies belegst Du mit dem Schreiben des Hausverbotes,das wohl auf unbestimmte Zeit ! ohne ein Datum festzusetzen ausgestellt war.Du sagst,Du hast gehört und man hört dies oft,das das Hausverbot für ein Jahr gilt,und diese Zeit ist abgelaufen ist Damit machst Du Verbotsirrtum geltend.Geht das durch,ist Deine Strafe geringer,oder wenn Du Glück hast wird die Straftat nicht verfolgt.Ein Hausverbot gilt grundsätzlich für immer.Fünf Jahre können aber angenommen werden.Wenn man sich nicht sicher ist,kann man um Aufhebung des Hausverbotes bitten.Beste Grüße

Ein Hausverbot ist nicht nur für das"Haus" ,also den Laden gültig,wo Du wegen Vertragsverletzung oder Straftaten,dies bekommen hast,sondern gilt für die Firma,den Konzern und damit allen Filialen und die Konzernzentrale! Das wissen nicht alle und leider wird im Hausverbot darauf auch nicht hingewiesen!

Können Sie einschätzen, wie lange es dauert, bis man etwas von der Polizei/Staatsanwaltschaft hört?

@JuMey

Von der Polizei kurzfristig oder sehr kurzfristig,von der Staatsanwaltschaft,sofern ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird,etwa 3-4 Monate.Sicher kann man das nicht sagen.Geh noch heute zum Anwalt,oder wenn Du das wirklich nicht kannst,so rufe bei der Rewe Zentrale an,ob Du einen Termin bekommen kannst.Bitte einfach drum.Stichwort Hausverbot,was Du falsch eingeschätzt hast.Bitte nicht,in der Filiale vorsprechen.

Sofern Rewe nichts davon "macht", also keinen Strafantrag stellt, passiert Dir nichts.

Ansonsten stellt die reine Missachtung eines Hausverbotes bereits nach
§ 123 StGB einen Hausfriedensbruch dar. Dieser wird aber nur auf Antrag verfolgt.

Strafrahmen und Strafmaß ergeben sich ebenso aus §123 StGB

§ 123 StGB - Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Gesetzestext von: http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

Die stellen den Strafantrag.Die Detektive sind geschult und kennen sich aus was ein Offizialdelikt und ein Antragsdelikt ist.Selbst das Risiko wegen Hausfriedensbruch bestraft zu werden,wär mir den Gang zum Anwalt,unbedingt wert.zumal Du wohl mit Verbotsirrtum etwas erreichen könntest.Verbunden mit einer Erklärung und Entschuldigung könnte auch Rewe den Strafantrag nicht stellen,bzw.zurücknehmen.Und darauf würde ich abzielen.