Gestern Auto verkauft, Heute morgen ein anruf das das auto nicht mehr startet und........

11 Antworten

Gewährleistung und Rückgaberecht müssen im schriftlichen Vertrag unbedingt ausgeschlossen werden, sonst gelten sie!

Das wird dir sicher auch sein Anwalt erklären, falls ihr euch nicht einigen könnt. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Nachtrag: Da es nichts schriftliches gibt, haftest du nun 2 Jahre lang für Mängel! Das ist kein dummer Witz von mir. Das ist wirklich so. Wenn du mir nicht glaubst, dann frage bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt. Ich will dir nichts böses.

@GoetheDresden

Noch ein Nachtrag: Nimm das Auto zurück! Sonst zahlst du die nächsten 2 Jahre für fast alles, was an dem Auto kaputt geht!

@GoetheDresden

Sonst zahlst du die nächsten 2 Jahre für fast alles, was an dem Auto kaputt geht!

Nonsense! Der Verkäufer haftet aufgrund der ges. Gewährleistung nur für jene Schäden, die schon während der Übergabe vorhanden waren. Bei Privatverkäufen muss zudem der Käufer beweisen, dass der Schaden schon von Anfang an vorhanden war. Anders ist es bei einem Kauf von einem Händler, hier muss innerhalb der ersten 6 Monate der Händler beweisen, dass das Produkt in Ordnung war.

In diesem Fall würde ich sagen, dass der Verkäufer nicht einmal jetzt haftet. Einen Nachweis dürfte der Käufer kaum führen können.

Nimm das Auto zurück!

Er sollte das Auto lieber nicht zurücknehmen.

@GoetheDresden

Da es nichts schriftliches gibt, haftest du nun 2 Jahre lang für Mängel!

Das eine (Schriftlichkeit) hat mit dem anderen (Mängelhaftung) leider gar nichts zu tun...

@Grinzz

Doch, hat sie Grinzz. Wenn du rechtlich keine Ahnung hast, dann solltest du den Fragesteller mit deinen Halbwahrheiten nicht in falscher Sicherheit wiegen.

@GoetheDresden

Die Form ist für die Gültigkeit bzw. Wirksamkeit eines Vertrages maßgebend. Natürlich erleichtert eine Schriftform auch die Beweisbarkeit - dafür ist sie aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Der Verkäufer haftet für Mängel, wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde. So ein Gewährleistungsausschluss ist auch in nicht schriftlicher Form (etwa: mündlich) möglich und durchaus wirksam. Das Problem der Beweisbarkeit ist hier natürlich größer. Es kann aber auch durch Zeugen oder andere zugelassene Beweismittel ersetzt werden.

Wenn du rechtlich keine Ahnung hast, dann solltest du den Fragesteller mit deinen Halbwahrheiten nicht in falscher Sicherheit wiegen.

Das sehe ich genau so wie du. Nur mit dem Unterschied, dass nicht ich der ahnungslose bin ;-)

@Grinzz

Hallo,

so wir haben uns nun geeinigt, das auto kommt jetzt in die Werkstadt,, die zylinderkopfdichtung soll es mal wieder sein.. hmm komisch aber war..... nun haben wir es so abgemacht das er ein kulanzbetrag von 250 euro bekommt aber zugleich ein zettel unterschreiben muss wo drinne steht....

( Hiermit Bestätige ich Herr_____________________ dass ich den Kulanz Betrag von 250 Euro bekommen habe und das ich keine weiteren Beanstandungen Habe. Da die Reparatur von einer Werkstatt übernommen wird und der Kulanzbetrag dazu dient diesem PKW instand zu setzen.

Da mir auch wie beim Kauf des Pkws Opel Vectra B Bj 1998 Erstzulassung 30.03.1999 und bei der Auktionsbeschreibung Bekannt war und ist Das es Keine Garantie und Rückgaberecht gibt oder gegeben hat.)

Den hat er nun auch unterzeichnet... Somit ist es doch so, das wenn jetzt was mit dem auto sein sollte es mich eig. nicht mehr angeht oder ? und durch dieses schriftstück kann man ja eindeutig lesen das es keine Garantie gab und das auch nicht beim kauf des PKWS!

lg

@Jurek1983

Wenn du hier keine Hilfe erwartest, dann brauchst du auch nichts zu schreiben. Andernfalls reicht es schon, wenn du liest und annimmst, was man dir hier für Ratschläge gegeben hat.

Noch dazu: Wenn du unbedingt kulant sein möchtest in Sachen Zylinderkopfdichtung, warum wendest du dich diesbezüglich nicht an denjenigen, der dir diese erst kürzlich neu gemacht hat?

Alles sehr schleierhaft. Aber dir steht natürlich frei zu tun, was immer dir beliebt.

@Droitteur

Hallo,

Droitteur,,, vllt. denke einige warum macht er das, warum gibt er einen Kulanz betrag oder sontzt der gleichen wenn doch alles so wie beschrieben war.... Das kann ich dir sagen, weil 1stens der der das auto gekauft hat ES sein erstes Auto sein sollte und es mir hammer leit tut bzw. getan hat das sowas passiert ist obwohl alles gemacht wurde ! !! 2 Der der die Zylinderkopfdichtung eingebaut hat ein guter Freund von mir ist und ich kein erga mit ihm haben möchte...... und 3thens Bin ich ein gutseeliger Mensch den sowas kann ich nicht (Ah scheiß Drauf mir doch egal lass ihm doch machen hab ja keine garantie gegeben) Gibs auf der Welt nicht eh schon genug streß und erga muss man noch selber dazu mitwirken ?! NEIN!

Und was ich noch sagen wollte ! Klar habe ich hier die ratschläge verfolgt und mir zu Herzen genommen und für diese bin ich euch auch sehr Dankbar... Nur habe ich mich zu diesem weg entschlossen.

Lg an alle und Dankeschön für die Hilfen

@Jurek1983

Erstmal muss ich dir noch nachträglich danken, dass du überhaupt Rückmeldung gegeben hast, wie du weiter verfahren bist. Das interessiert mich (und viele andere sicher auch) nämlich immer, kommt aber leider bei gf.net selten vor.

Darüber hinaus war mein Kommentar wohl wirklich etwas harsch. Er sollte dir aber das bestätigen, was bereits gesagt wurde und du noch mal nachgefragt hast ("Somit ist es doch so, das wenn jetzt was mit dem auto sein sollte es mich eig. nicht mehr angeht oder ? und durch dieses schriftstück kann man ja eindeutig lesen das es keine Garantie gab und das auch nicht beim kauf des PKWS!").

Ich selbst denke mir auch oft "Vielleicht verarscht mich der oder die oder sonst wer gerade. Aber nur für den Fall, dass diese Person es ernst meint und wirklich Probleme hat - und das kommt ja vor - , gehe ich das Risiko gerne ein."

Die rechtliche Lage war dir bekannt, die gesellschaftliche auch (viele Betrüger) und nur du selbst kanntest auch die konkreten Umstände deines Falls. Da wirst du schon das richtige getan haben :)

Gewährleistung und Rückgaberecht müssen im schriftlichen Vertrag unbedingt ausgeschlossen werden, sonst gelten sie!

Ja und Nein! Richtig ist, dass die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann. Falsch ist, dass es schriftlich erfolgen muss.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Eine Strafe erwartet einen im Strafrecht. Hier werden aber zivilrechtliche Ansprüche erörtert. Da gibt es keine Strafen...

@Grinzz

Grinzz, du bist leider rechtlich nicht auf dem aktuellen Stand. Aber soll der Fragesteller ruhig alles ignorieren. Wenn es wirklich so ist, wie der Käufer behauptet, dann wird sich dieser alsbald einen Anwalt nehmen.

@GoetheDresden

Grinzz, du bist leider rechtlich nicht auf dem aktuellen Stand.

Bezogen auf welche meiner beiden Äußerungen denn? Erklär mir doch bitte was sich innerhalb der letzten Jahre geändert hat - wenn du doch auf dem aktuellen Stand bist, sollte das für dich kein Problem sein, oder?

Wenn es wirklich so ist, wie der Käufer behauptet, dann wird sich dieser alsbald einen Anwalt nehmen.

Das ist ja auch das gute Recht des Käufers! Genau so kann sich auch der Verkäufer an einen Anwalt wenden. Und dann? Nur weil ich einen Anwalt beauftrage werde ich weder bestraft noch verurteilt ;-)

Hallo,

soweit ich weiß, kann sowas passieren, daher bin ich z.B. kein Fan von Privatkäufen :-) Sobald er dir das Geld übergeben hat und das Auto mitgenommen hat, ist es seines und wenn z.B. der Motor am nächsten Tag tot ist, ist das nicht mehr dein Problem. Klingt hart, aber ist so. Es liegt auch in seiner Verantwortung, das Auto zu überprüfen, deshalb sollte man bei Privatkäufen immer jemanden mitnehmen, der sich auskennt (am besten einen Mechaniker). Wenn ich mich nicht arg täusche, ist das jetzt seine Sache und du hast keine Schuld oder Verantwortung.

Liebe Grüße pitchoune

Gewährleistung und Rückgaberecht müssen im schriftlichen Vertrag unbedingt ausgeschlossen werden, sonst gelten sie!

ACHTUNG !!! Das ist eine Falle !!!

Das ist der Betrugstrick einer Betrügerbande, der ist bei mobile und ebay schon bekannt.

Er funktioniert folgender Maßen: Der eine verkauft sein auto bei ebay und schreibt seine Handy Nummer ins Angebot. Das Angebot wird von der Bande beobachten. Dein Käufer kauft das Auto und wenn ihr euch bewertet habt, oder eben ca 10 Tage nach Ende des angebotes ruft Dich jemand an und behauptet, das auto hat einen Schden und er will eine bestimmte Summe an Schadenersatz. Der eine oder andere hat ein schlechtes Gewissen oder Angst, warum auch immer und willigt ein. Zufällig hat dein Käufer einen Bekannten oder cousin in Deiner Nähe wohnen, der das Geld gegen quittung bei Dir abholen kann.

Nimmt Kontakt mit dem Käufer auf, über die bekannte ebay adresse und Du wirst sehen, er weiß von nichts und Dein Auto läuft einwandfrei.

Du solltest das trotzdem der Polizei melden, die Masche ist dort bekannt, tritt vornehmlich bei Verkäufern im Ruhrgebiet / Niederrhein auf und verbeitet sich aber schon auf ganz Deutschland.

Ich hatte den fall schon zweimal bei Autoverkäufen. Wenn Du mehr fragen hast, kontaktiert mich direkt

wenn du ohne kaufvertrag verkauft hast gillt für den käufer : "Gekauft wie gesehen" du könntest ihm höchstens die Kopien von der tüv bescheingung, reparatur bescheinigung schicken wenn du willst, wenn er dann keine ruhe gibt, ist es sein problem

du bist zu nichts verpflichtet, ich glaub dir wohl das an dem wagen nichts war, aber ich würde 1. mein auto nicht bei ebay verkaufen, und als käufer nicht ohne kaufvertrag kaufen

du könntest ihm höchstens die Kopien von der tüv bescheingung, reparatur bescheinigung schicken wenn du willst,

es ist grudsätzlich risiko des käufers er hat kein recht geld oder reparatur von dir zu fordern

Gewährleistung und Rückgaberecht müssen im schriftlichen Vertrag unbedingt ausgeschlossen werden, sonst gelten sie!

@GoetheDresden

Da es bei Privatverkaeufen gar kein gesetzliches Ruecktrittsrecht gibt, muss ein solches auch nicht ausgeschlossen werden.

Bei der Gewaehrleistung sieht es anders aus. Die gibt es grundsaetzlich auch bei Privatverkaeufen, kann bei diesen aber individualvertraglich wirksam ausgeschlossen werden. Die Schriftform ist hierfuer nicht vorgeschrieben (macht aber aus Greunden der Beweisbarkeit natuerlich Sinn).

wenn du ohne kaufvertrag verkauft hast (...)

... dann hast du nicht verkauft! Einen Gegenstand ohne Kaufvertrag zu verkaufen ist schlichtweg unmöglich.

Wenn da wirklich berechtigte Mängel sind solltest Du kulanterweise dafür aufkommen.

Wenn da wirklich berechtigte Mängel sind

wie können nach einem tag aus heiterem himmel solche schäden entstehen ? dA HAT der käufer wohl nachgeholfen