Gespräche aufzeichnen zum Selbstschutz, bei Hinweis bzw. Information der Aufzeichnung vor Gespräch?
Mir ist klar das geheime Aufzeichnungen illegal bzw. nicht rechtskräftig nutzbar sind.
Wenn Ich im Vorfeld klar mache, das Ich das Gespräch zum Selbstschutz aufzeichnen werde ohne Einwilligung. Darf Ich das??? Theoretisch würde Ich sagen 💭, ja 👍..Wenn die Aufzeichnung läuft, würde Ich es nochmals erwähnen, mitteilen das Ich auch ohne Einwilligung von mein Persönlichkeitsrecht und Selbstschutz aufzeichnen werde. Ist es so möglich und darf Ich es? Bin natürlich nicht in der Situation.
2 Antworten
Gespräche aufzeichnen zum Selbstschutz, bei Hinweis bzw. Information der Aufzeichnung vor Gespräch?
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In diesem Fall würde ich als Gesprächspartner ebenfalls eine Aufzeichnung machen. Wäre das in dem Moment nicht möglich würde ich das Gespräch abbrechen und vertagen.
Meine bisherige Erfahrung: Danach war von Aufzeichnung kein Thema mehr.
Auch wenn beide ohne Zustimmung aufnehmen sind die Aufnahmen wertlos.
Ok 👌, kann Ich jetzt nicht beurteilen. Wie erwähnt, bin nicht in der Situation. Kam hält darauf, wegen Recht auf Privatkopie, das Recht Filme mitzuschneiden. Natürlich ohne den Kopierschutz umgehen
#Auch wenn beide ohne Zustimmung aufnehmen sind die Aufnahmen wertlos.# bis du dir ganz sicher oder ist es nur ein Gefühl bzw. dein Empfinden wie auch immer. Sollte Ich in der Situation kommen, würde Ich eh ein Anwalt der sich damit auskennt fragen. Das Rechtsystem ist kompliziert genug für uns Laien
Ja mit Einwilligung ist das kein Problem. So wie du es machen willst erst Fragen, Dann Aufnahme starten und erneut fragen ist Rechtlich Vollkommen korrekt.
Ich meinte ABER OHNE Einwilligung, wegen Selbstschutz. Ich weise ja 👍 zuvor darauf hin. In der Aufzeichnung kommt der Hinweis Sofort an erste Stelle.
Nochmal - ein Hinweis reicht nicht, du brauchst die ZUSTIMMUNG. Ohne die sind deine Aufzeichnungen wertlos.
Lies bitte die Antwort von Guten Tag2003, da habe Ich auch ein Kommentar hinterlassen.
Nö, weil das ändert nichts an den Bestimmungen. Du darfst nur mit ZUSTIMMUNG aufnehmen - Ende.
Ich darf seine Privat Kopie von Filmen erstellen ohne Einwilligung. Solange Ich den Kopierschutz und NUR privat und das Original besitze. So ist die klare Rechtslage.
Deine Antwort #Du darfst nur mit ZUSTIMMUNG aufnehmen - Ende.# Ist DEINE feste Meinung, bist du Anwalt???
Das www. oder ein Anwalt vor Ort bieten dir Informationen dazu. Kostenlose Beratungen gibt es hier nicht.
Es war eine einfache Frage ❔, mehr nicht. Aber du hast in meinen Augen 👀, bestimmend geantwortet, kann ja 👍 sein das Ich deine Antwort etwas falsch verstanden habe. Es gibt Persönlichkeitsrecht, Selbstbestimmung, Selbstschutz usw. Ich bin verpflichtet Menschenleben bzw. Hilfe zu leisten, solange Ich MICH SELBER nicht gefährde.
Abgesehen das war KEINE Beratung, sondern nur eine RECHTLICHE FRAGE ❔.Heisst diese Seite nicht, #guteFRAGE.net# oder bin Ich hier falsch? Sorry, musste es einfach schreiben 📝. Schreibe sorry, übersetzt Entschuldigung für den Text. Da frag Ich mich ob Ich mich dafür entschuldigen müsste? NEIN.
Das ist das gute Recht, würde es auch akzeptieren.