gesetzlicher Anspruch auf Preisnachlaß?
Hallo,
gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Preisminderung einer gekauften Ware auch dann wenn der Verkäufer von vornherein die Rücksendung der mangelhaften Ware und Rückerstattung des Kaufpreises als einzige Option anbietet?
Alternativ kann sich ein registrierter Kunde die Preisminderung in Form des hauseigenen Punktesystems auf eine entsprechende Kundenkarte buchen lassen, die dann wieder für Einkäufe im selben Shop eingesetzt werden kann.
Es wird aber grundsätzlich keine echte Preisreduzierung bei einer berechtigten Reklamation angeboten.
Gibt es tatsächlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Preisminderung bei einer Reklamation, wenn der Verkäufer anbietet, die Ware zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu ersetzen?
4 Antworten
Nein, es gibt keinerlei gesetzlicher Anspruch auf Preisminderuung bei Reklamationen, wenn der Lieferant oder Verkäufer bereits anbietet bei voller Kaufpreiserstattung die Ware zurück zu nehmen...
Das ist auch gut so, denn es gibt offensichtlich auch Leute (ist garantiert nicht auf Dich bezogen), die nur auf Preisreduzierung aus sind... Kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, solche Leute nerven...
dann lese es richtig durch, dann verstehst Du es wohl. Eine Möglichkeit für den Käufer ist halt, dass der Verkäufer die Ware zurück nimmt und das ist auch vom Lieferant gleich vornweg als seine Option angegeben.
Du hast Dir ja im Vorfeld schon die AGB des Händlers durch gelesen und wusstest von daher auch Bescheid...
Hey vielen Dank für dem Stern...
einen gesetzlichen Preisnachlass gibt es nicht, das liegt im Ermessen des Verkäufers. Ansonsten kannst du die Ware ja zurückgeben.
Nein es sei denn der Händler ist kulant ansonsten nicht
Das ist korrekt.
Wäre ja auch nicht realistisch, so ein Anspruch. Dann würde dauernd um die Höhe des Preisnachlasses gestritten.
und was ist mit BGB § 437 und 441?
und was ist mit BGB § 437 und 441?