Gesetzliche ruhezeit nach nachtdiensten in der pflege?

4 Antworten

Wie viel Zeit dir gesetzlich zusteht und wie viel du tatsächlich bekommst, ist ein Unterschied

ich komme aus der Pflege und leider ist es so, dass der Tag an dem du aus der Nacht raus gehst, als frei gezählt wird (ja auch wenn du an dem Tag schon früh gearbeitet hast) als Arbeitstag zählt nur der Tag an dem du in die Nacht hinein gegangen bist. Deswegen kann es auch sein, dass du nur den "Ausschlaftag" hast und dann wieder Arbeiten musst

Sprich in deinem Beispiel gehst du Donnerstag Abend in die Nacht rein und Freitag 06:00 Uhr hast du Feierabend. Das bedeutet das der Freitag offiziell als Freier Tag gezählt wird und du Samstag wieder arbeiten gehen kannst

-ich arbeite in Deutschland, ich denke aber in Österreich wird es nicht viel anders sein

ok danke für deine antwort. ich will eben wissen,ob mir ausser dem "schlaftag" eben noch ein freier tag zusteht. denn an meinem schlaftag,schlafe ich wirklich den ganzen tag und bin meistens nicht in der lage,irgendwas zu erledigen

Es gibt allgemein Ruhezeiten zwischen den Dienstzeiten. Gesetzgeber unterscheiden hier nicht zwischen unterschiedlichen Schichtmodellen wie Früh-, Spät-, Nacht- und Tagschichten …

Was in den österreichischen Arbeitszeitgesetzen steht, wirst du wohl selbst ergooglen müssen. Für Deutschland würde man hier loslegen:

http://www.gesetze-im-internet.de/

https://www.jusline.at/gesetze.html

Nur der Tag, an dem du aus dem Nachdienst kommst (Ausschlaftag) muss frei bleiben.

danke für den link,aber meine frage wird dadurch leider nicht beamtwortet.

@jake12

Da steht ein Beispiel. Die Zeit kann man ausrechnen:

Beispiel:

Die Arbeitszeit des Arbeitnehmers endet um 21 Uhr. Der Arbeitnehmer darf am nächsten Tag erst wieder ab 8 Uhr beschäftigt werden.