Gesetzliche Richtlinien für den Verkauf von selbstgebrautem Bier?

2 Antworten

Hallo,

wenn du dein Produkt in Deutschland Bier nennen willst, musst du es nach dem Reinheitsgebot brauen. Darüber hinaus musst du jeden Brauvorgang beim Zoll anmelden (was du aber bereits als Hobbybrauer machen musst, die ersten 2 hl sind steuerfrei, außer du willst verkaufen, siehe auch http://rz-home.de/~mbraun/bbd/zoll.html). Dann gibt es mehrere Möglichkeiten des Verkaufs: direkt gezapft, also ausgeschenkt an der Brauerei, hierfür brauchst du theoretisch eine Schanklizenz, oder eben du füllt ab und verkaufst die Flaschen bzw. Fässer. Dafür musst du aber ein Gewerbe anmelden, sprich eine Brauerei gründen und natürlich dann auch Biersteuer usw. abführen. Da Brauen ein Handwerk ist,  kommt mit dem Gewerbe natürlich dann alles auf dich zu was damit zusammenhängt (Hygiene, Gewerbeaufsicht, etc.). Oft wird auch ein Befähigungsnachweis verlangt, was natürlich als Hobbybrauer schwierig sein kann. Letztendlich ist das Thema sehr komplex und man muss die Mühe auf sich nehmen, mit den entsprechenden Behörden Kontakt aufzunehmen, da jede da etwas anders reagiert/interpretiert.

Freundliche Grüße

ChiliWolf

Du musst auf jeden Fall das Reinheitsgebot erfüllen, aber wenn du selber Bier braust, weißt du das denke ich schon. ;)

Hygienische Vorschriften sind dann wohl auch logisch...