gesetzliche Regelungen für Biermischgetränke?

4 Antworten

Biermischgetränke fallen nicht unter das Deutsche Reinheitsgebot, insofern kannst du fast alles reinkippen, was dir das Gesundheitsamt gestattet. Bezeichnungen wie 'Radler' sind geschützt und definieren eine bestimmte Rezeptur dieses speziellen Biermischgetränkes, damit der Verbraucher genau weiß, was er kauft. Veränderungen in der Rezeptur durch kalorienreduzierte Limo müssen deutlich auf der Verpackung zu lesen sein, etwa duch den Zusatz 'Light'.

Weißt du auch wo steht, dass "Radler" geschützt ist?

@elliraindrop

Nein, was ich aber weiß ist, dass die Limonade im "Radler" Biersteuerpflichtig ist ^^

@Bonbonglas

Stimmt! Wegen dem Zucker, oder? Aber bei auch kaloriereduzierte Limonade? Die hat ja statt Zucker Süßstoff.

Diese Namen werden geschützt sein. Aber nenns doch Weissler z.B. , das gibts noch nicht. Oder ein Phantasiename wie Kalorieweissler oder kurz und prägnant.

Frag mal Tante Wiki unter Biermischgetränke - da kommt ne ganze Liste von A-Z

@Kronkorkenkugel

Hab ich schon bevor ich die Frage reingestellt hab, hilft mir allerdings nicht wirklich weiter, wiki ist ja keine gesetzliche Grundlage, aber trotzdem Danke!

da mußt Du schon selbst genau dem Wirt oder der Bedienung sagen was Du haben willst, die Bezeichnungen sind örtlich derart unterschiedlich, dass man halt den Wunsch genau definieren muss, z.B. halben Liter Radler mit klarer Limo. Beim Radler erwarte ich normales Vollbier, aber in Köln kann es auch Kölschbier sein und Weizen mit Limo hat wieder einen anderen Namen, aber das muß ja bei Fertigware auf der Verpackung stehen - wer lesen und schreiben kann ist ganz klar im Vorteil.

Nein darfst du nicht (Kommerziell nicht)