Gesetzliche Regelungen bei Sexspielzeugen in der Drogerie?
Im Drogeriemarkt Müller gibt es neuerdings einige Sexspielzeuge zu kaufen. Dildos etc, so genau hab ich mir das jetzt nicht angeguckt. Jedenfalls frage ich mich, wie denn die gesetzliche Regelung ist, bezüglich den Kauf dieser. Ich sehe sie eher als öffentlich zugängliche Produkte, da sie offen in einem Drogeriemarkt liegen. Kondome darf man doch theoretisch auch in jedem Alter kaufen, oder?
Ich hab auch schon ein bisschen in Gesetzestexten recherchiert, habe aber nichts gefunden. Kann mir da jemand weiterhelfen? Ab wann man das theoretisch kaufen darf etc ?
2 Antworten
Das ist kein Wunder, dass du nix findest, da gbits nämlich nix zu finden.
eingeschränkt geschäftsfähig bist du ab 7, ab 18 bist du voll geschäftsfähig. DAS ist Alles, was da zum Tragen kommt.
Warum sollte das eingeschränkt sein? du darfst ja auc mit 14 Sex haben, wenn deine Eltern da nix gegen haben, und Sexspielzeuge sind nun mal keine Pronos...
Es gibt für solche Sachen wenn nicht angebeben KEINE Alterseinschränkungen bezüglich Kauf ! Klar, man wird einem kleinen Kind wahrscheinlich keinen D*ldo verkaufen aber eine gesetzliche Regelung das man das nur ab dem Alter kaufen kann gibt es nicht.
lol ... * ist ein vulgäres Wort ... Sachen gibts ... demnächst darf man nicht mal mehr Kev*n schreiben weils vulgär ist ...
Ich glaubs ja nicht
Nee, das mit Kevin war Spaß :D