Gesetzliche Regelung: Übernachtung von meiner Minderjährigen Freundin (in einer Wg)

2 Antworten

Ich denke, dass die Aufsichtsperson in diesem Fall für euch verantwortlich ist und diese Verantwortung nicht übernehmen will. Da kann man dann nichts machen.

Das kommt darauf an - ein Gesetz gibt es nicht, das das verbietet. Das liegt im Ermessen der Erziehungsberechtigten bzw. DER AUFSICHTSFÜHRENDEN PERSON. Und das ist eben in deinem Fall "die Aufsichtsperson" - die das ohne Gesetz entscheiden kann, wie sie es für richtig hält. Schließlich gibt es einen Grund, warum deine Eltern diese Rolle nicht übernehmen im Moment.