Gesetzliche Regelung: Übernachtung von meiner Minderjährigen Freundin (in einer Wg)
Hallo, ich bin 15 (männlich) und wohne in einer Wg (Es ist immer eine Aufsichtsperson im Dienst). Meine Freundin (14) möchte gerne hier schlafen (Ihre und meine Eltern sind auch damit einverstanden). Die Aufsichtsperson der Wg sagt das sie das verbieten muss da es ein Gesetzt gibt das dies vorschreibt. Stimmt das?
Wenn ja, gibt es dann eine gesetzlich korrekte Möglichkeit das sie trotzdem hier schlafen darf? Wenn unsere Eltern jetzt z.B. schriftlich zusichern würde die Verantwortung für alle Folgen (Schwangerschaft) zu übernehmen.
Oder hat jemand noch eine andere Idee wie man es ermöglichen könnte das sie hier schlafen darf?
Danke für nützliche Antworten! ;)
2 Antworten
Ich denke, dass die Aufsichtsperson in diesem Fall für euch verantwortlich ist und diese Verantwortung nicht übernehmen will. Da kann man dann nichts machen.
Das kommt darauf an - ein Gesetz gibt es nicht, das das verbietet. Das liegt im Ermessen der Erziehungsberechtigten bzw. DER AUFSICHTSFÜHRENDEN PERSON. Und das ist eben in deinem Fall "die Aufsichtsperson" - die das ohne Gesetz entscheiden kann, wie sie es für richtig hält. Schließlich gibt es einen Grund, warum deine Eltern diese Rolle nicht übernehmen im Moment.