gesetzliche Regelung bei Einarbeitung?

8 Antworten

Wofür es alles eine gesetzliche Reglung geben soll.

Nein, dafür gibt es kein Gesetz.

Und was verstehst du unter ordendlich Eingearbeitet?

Jeder Arbeitgeber hat schon aus eigeninteresse den Drang neue Mitarbeiter einzuarbeiten.

Üblich sind 2 Wochen Einarbeitungszeit.

Der neue Mitarbeiter sollte jedoch nach spätestens 4 Wochen im neunen Betrieb kompl. selbstständig arbeiten können.

Nein, das gibt es nicht. Allerdings kennen viele Firmen einen Leitfaden zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter, der klar strukturiert ist. Es ist ein Merkmal der Qualitätssicherung, der beiden Seiten zur Einhaltung von Standards dient.

Wenn es nicht um einen Azubi geht, nein. Der AG sollte allerdings an einer funktionierenden Einarbeitung interessiert sein, schon aus Gründen eines vernünftigen Kosten/Nutzen-Verhältnisses.

Nein, das ist Sache der Arbeitgeber. Damit hat der Gesetzgeber nix zu tun.

Es sei denn, dass es eine sicherheitsrelevante Tätigkeit ist, da greift die Unfallverhütung oder Arbeitssicherheit. Für Wachleute gibt es Gesetzesvorgaben.


Es liegt natürlich im Eigeninteresse der Wirtschaft, die Mitarbeiter richtig einzuarbeiten. Da kann eine gesetzliche Regel nur stören